Nach dem Papier, das dem epd vorliegt, soll Eltern die Einwilligung dann erlaubt werden, wenn der Sohn mindestens 14 Jahre alt ist und selbst eingewilligt hat. Der Entwurf unterscheidet sich damit wesentlich vom geplanten Gesetz der Bundesregierung, das auch die Beschneidung an Säuglingen erlaubt.
In dem alternativen Papier heißt es, damit solle insbesondere der Schutz der körperlichen Unversehrtheit der minderjährigen Jungen gegen das Erziehungsrecht der Eltern und die Religionsfreiheit abgewägt werden. Dem Antrag haben sich unter anderem die Kinderrechtsexperten Marlene Rupprecht (SPD), Katja Dörner (Grüne) und Diana Golze (Linkspartei) angeschlossen. Sie hatten den Entwurf der Bundesregierung wiederholt kritisiert, weil er nach ihrer Auffassung dem Kinderschutz nicht genüge.
Auch die stellvertretende SPD-Fraktionsvorsitzende Elke Ferner, der Grünen-Gesundheitspolitiker Harald Terpe und der religionspolitische Sprecher der Linksfraktion, Raju Sharma, unterstützen den Entwurf. Die drei Fraktionen sind beim Thema Beschneidung gespalten. In den Parteien gibt es auch prominente Fürsprecher für eine weitergehende Erlaubnis der Beschneidung von Jungen. Der alternative Gesetzentwurf sollte am Freitag der Bundestagsverwaltung übergeben werden.
Das Landgericht Köln hatte in diesem Jahr die Beschneidung von Jungen aus religiösen Gründen als Körperverletzung gewertet. Juden und Muslime, bei denen der Eingriff zur Tradition gehört, sahen daraufhin die freie Ausübung ihres Glaubens in Deutschland gefährdet. Der Bundestag hatte daraufhin die Bundesregierung aufgefordert, ein Gesetz auf den Weg zu bringen.
Nach dem Entwurf von Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) ist die Beschneidung von Jungen ab der Geburt möglich, wenn sie nach den Regeln der ärztlichen Kunst erfolgt. Sie kann im ersten halben Jahr auch von einem religiösen Beschneider (Mohel), wie er vor allem bei Juden üblich ist, vorgenommen werden. Der Entwurf der Oppositionspolitiker schreibt in jedem Fall einen Arzt für den Eingriff vor.