Entscheidungslösung bei Organspenden tritt in Kraft

Entscheidungslösung bei Organspenden tritt in Kraft
Der zweite Teil der Organspende-Reform tritt in Kraft: Ab dem heutigen Donnerstag gilt die sogenannte Entscheidungslösung.

Sie sieht vor, dass Krankenkassen ihre Kunden ab einem Alter von 16 Jahren mit Informationsmaterial versorgen und die Spendebereitschaft abfragen. Einen Zwang, sich zu entscheiden, gibt es aber nicht. Bis zum 1. November 2013 haben die Kassen und private Krankenversicherungen Zeit, ihre Informationsschreiben zu verschicken.

###mehr-links###Anfang August waren im Zuge der Reform bereits Änderungen beim Ablauf von Transplantationen und Verbesserungen bei der Krankenversicherung der Spender wirksam geworden. Ziel der Gesetzesreform ist es, die Zahl potenzieller Spender zu erhöhen. In Deutschland warten 12.000 Menschen auf ein Spenderorgan.