Die Vorsitzende des Familienausschusses im Bundestag, Sibylle Laurischk (FDP), machte erneut verfassungsrechtliche Bedenken geltend. "Ich bin beim Betreuungsgeld skeptisch, ob der Bund aus verfassungsrechtlicher Sicht dafür überhaupt zuständig ist", sagte sie der in Düsseldorf erscheinenden "Rheinischen Post" (Donnerstag). Zudem sei bislang nicht die Frage beantwortet worden, "was eigentlich der Zweck des Betreuungsgeldes ist", rügte die FDP-Politikerin. Sie behalte sich vor, "dem Gesetz nicht zuzustimmen".
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Der CDU-Bundestagsabgeordnete Thomas Jarzombek forderte erhebliche Nachbesserungen am Gesetzentwurf. "Die 150 Euro pro Monat müssen alle Familien mit Kleinkindern bekommen, unabhängig davon, ob sie eine öffentlich geförderte Betreuung in Anspruch nehmen", sagte er der Zeitung. Es sei nicht zu verstehen, dass beispielsweise eine in Teilzeit arbeitende Mutter mit geringem Einkommen das Betreuungsgeld nicht erhalten solle. Das Betreuungsgeld solle eine Anerkennung für Erziehungsleistung sein, sagte Jarzombek und fügte hinzu: "Wer sein Kind 20 Stunden statt 24 Stunden am Tag betreut, erbringt auch eine anerkennenswerte Erziehungsleistung."
Kabinett beschließt Einführung
Der Bundeskabinett hatte die Einführung des Betreuungsgeldes am Mittwoch beschlossen. Eltern, die ihr Kleinkind nicht in eine staatlich geförderte Kindertagesstätte oder zu einer Tagesmutter geben, erhalten demnach von 2013 an 100 Euro für einjährige Kinder und ab 2014 monatlich 150 Euro für ein- und zweijährige Kinder. Die Opposition und Sozialverbände fordern, das Geld stattdessen in den Kita-Ausbau zu investieren.