"Ich muss als Kirchenvertreter darauf achten, dass humanitäre Gründe den Vorrang haben", erklärte der Vizepräsident der Evangelisch-reformierten Kirche mit Sitz in Leer am Samstag zur Begründung. Es sei eine persönliche Entscheidung gewesen, sagte er dem Evangelischen Pressedienst (epd). Weiter wolle er den Fall nicht kommentieren.
Die Härtefallkommission kann Flüchtlingen zu einem Aufenthaltsrecht verhelfen, wenn dringende humanitäre und persönliche Gründe vorliegen. Weusmann trat nach einer scharfen Kontroverse innerhalb der Kommission um den Umgang mit einer Roma-Familie aus Bad Bentheim zurück. Er hatte sich letztlich erfolglos für die auseinandergerissene Familie eingesetzt. Der Vater war mit zwei Kindern vor sechs Jahren in die Türkei abgeschoben worden, während die Frau mit weiteren fünf Kindern in Deutschland lebte.
Zwei-Drittel-Mehrheit kam nicht zustande
Weusmann betonte, dass ihn der Rat der Stadt Bad Bentheim parteiübergreifend und einstimmig um Hilfe gebeten habe. Die Familie sei gut integriert. Dennoch stimmten drei Mitglieder der Kommission gegen die Anerkennung und nur vier dafür. Da derzeit noch eine Zweidrittel-Mehrheit aller acht Vertreter nötig ist, reichte das Votum nicht.
Nach dem Rücktritt Weusmanns werde zunächst der Hamelner Superintendent Philipp Meyer die evangelischen Kirchen allein in der Kommission vertreten, sagte der Sprecher der Konföderation evangelischer Kirchen in Niedersachsen, Johannes Neukirch. Der Rat der Konföderation werde sich vermutlich am 5. Juni mit dem Fall beschäftigten.