Die neue Leistung von zunächst 100 Euro und später 150 Euro im Monat soll demnach vom 13. Lebensmonat an höchstens für zwei Jahre bezogen werden können. Hartz-IV-Empfängern wird das Geld zwar ausgezahlt, aber in voller Höhe vom Arbeitslosengeld II wieder abgezogen. Die Kritik an dem Vorhaben hielt ungemindert an.
Der Gesetzentwurf wurde am Dienstag in die Ressortabstimmung gegeben und soll am 6. Juni im Kabinett verabschiedet werden. Ende Juni soll der Bundestag abschließend über die neue familienpolitische Leistung beraten. Das Betreuungsgeld ist für alle Eltern gedacht, die ihr Kind nicht von einer öffentlich geförderten Kita, Krippe oder Tagesmutter betreuen lassen. Es ist unabhängig von der Arbeitszeit der Eltern: Das Betreuungsgeld erhält, wer sein Kind selbst oder privat etwa über Verwandte, Kinderfrauen oder Tagesmütter ohne staatliche Förderung betreuen lässt.
In Ausnahmen sollen auch Eltern Betreuungsgeld erhalten, die ihr Kind in einer öffentlich geförderten Kita betreuen lassen - so in der Zeit der Eingewöhnung oder in Härtefällen, dann aber nicht mehr als durchschnittlich zehn Stunden pro Monat.
130.000 Krippenplätze fehlen
SPD-Fraktionsgeschäftsführer Thomas Oppermann nannte den Gesetzentwurf ein "Dokument des Scheiterns von Kristina Schröder". Aus "purem Dilettantismus" heraus habe sie viele Hürden aufgebaut, an denen das Gesetz noch scheitern könne. Weder sei abschließend geklärt, ob das Gesetz einer Zustimmung im Bundesrat bedürfe. Noch sei klar, ob es im Bundestag eine Mehrheit finde.
Der Vorsitzende der Jungen Liberalen, Lasse Becker, sagte im Deutschlandradio Kultur, das Betreuungsgeld schaffe die falschen Anreize und sei "schlicht unbezahlbar". Es sei "nichts anderes als eine Subvention für Besserverdienende". Von der CSU forderte der FDP-Politiker Ideen, wie das Betreuungsgeld finanziert werden solle.
Schröder will an diesem Mittwoch einen Zehn-Punkte-Plan zum beschleunigten Ausbau der Kleinkindbetreuung vorstellen, um Kritiker zu besänftigen. Damit soll sichergestellt werden, dass der Rechtsanspruch auf einen Krippenplatz, der ab August 2013 gilt, auch tatsächlich überall erfüllt werden kann. Derzeit fehlen nach Angaben des Familienministeriums noch 130.000 Plätze, um das Ausbauziel von 750.000 Plätzen zu erreichen.
150 Euro für das zweite und dritte Lebensjahr
Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) forderte Schröder auf, das Geld für das "unsinnige Betreuungsgeld" in den weiteren Ausbau und die Qualität von Kindertagesstätten zu investieren. Das geplante Zehn-Punkte-Programm sei nur "kurzfristige Effekthascherei".
Der Bundesvorsitzende der Arbeiterwohlfahrt, Wolfgang Stadler, sagte, mit den geplanten Mitteln des Betreuungsgeldes könnten bis zu 50.000 neue Erzieherstellen geschaffen werden. Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) forderte er auf, den Gesetzentwurf "im Namen der Vereinbarkeit von Familie und Beruf" abzulehnen.
Ab 2013 soll es zunächst 100 Euro für Kinder im zweiten Lebensjahr geben, die zu Hause oder privat betreut werden. Ab 2014 soll es dann 150 Euro für das zweite und dritte Lebensjahr geben. Im Haushalt sind dafür im kommenden Jahr 400 Millionen Euro, ab 2014 1,2 Milliarden Euro jährlich an Ausgaben eingeplant.