Das Gesetz solle mehr Händler erfassen und mehr Schutzmaßnahmen gegen Steuerumgehung enthalten, verlangten die Abgeordneten am Mittwoch in Straßburg in einer Stellungnahme. Die Abgeordneten regten ein "Ausgabeprinzip" an. Dieses würde auch Finanzinstitute außerhalb Europas verpflichten, in bestimmten Fällen die Steuer zu entrichten.
Wichtig wäre demnach der Ort der Ausgabe: So würden Siemens-Anleihen, die ursprünglich in Deutschland ausgegeben wurden und später zwischen Finanzinstituten in Hongkong und den USA gehandelt werden, unter die Steuer fallen. Die EU-Kommission hatte dagegen vorgeschlagen, nur in der Steuerzone ansässige Finanzinstitute in die Steuer einzubeziehen. Das Kriterium der Ansässigkeit will das Parlament als zweites Prinzip beibehalten.
Großbritannien und Schweden zurückhaltend
Die Abgeordneten wollen die Steuer auch für den Fall, dass einige EU-Mitgliedstaaten nicht teilnehmen. Eine "verstärkte Zusammenarbeit" bestimmter Länder sei durchaus denkbar, unterstreichen sie mit Blick auf die Kritikerländer Großbritannien und Schweden. Die von der Kommission vorgeschlagenen Sätze von 0,1 Prozent auf Aktien und Anleihen und 0,01 Prozent auf Derivate erscheinen dem Parlament angemessen. Einzig Pensionsfonds sollten von der Steuer ausgenommen werden, verlangt das Plenum.
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