Hannover, Frankfurt a. M. (epd). Wer sich bei einer Rückkehr aus dem Ausland am Flughafen nicht sicher ist, ob er etwas zu verzollen hat, sollte im Zweifelsfall den Ausgang zur Zollanmeldung wählen. Wer vorschnell den grünen Ausgang wähle und eine Wertfreigrenze überschritten habe, dem könnte ein Strafverfahren drohen, sagte Enrico Bacher vom Hauptzollamt in Hannover.
Alles, was man hierzulande nicht besitzen dürfe, könne auch nicht eingeführt werden, etwa Betäubungsmittel oder Waffen, sagte Bacher. Aber auch vom Aussterben bedrohte Tiere oder geschützte Korallen und Muscheln sollten im Urlaubsland verbleiben. Bei Tieren gelte: „Wählen Sie immer den roten Ausgang.“
Bei Geräten wie Smartphones werde üblicherweise davon ausgegangen, dass jeder Urlauber schon bei Reiseantritt ein solches Gerät bei sich habe. Schwierig sei aber zum Beispiel teures Kameraequipment. Hier sollten Reisende sich den Besitz bereits vor Reiseantritt am Flughafen vom Zoll bescheinigen lassen.
Bei der Einreise aus einem Nicht-EU-Land gilt laut Zoll eine Reisefreimenge von bis zu 430 Euro sowie Beschränkungen für tierische Lebensmittel und Zigaretten.