Salzgitter (epd). Die Inbetriebnahme des Atommülllagers Schacht Konrad in Salzgitter könnte sich einem Medienbericht zufolge erneut um Jahre verzögern. Unter den derzeitigen behördlichen Auflagen könne keine Einlagerung von Atommüll erfolgen, berichteten der Bayerische Rundfunk (BR) und der Norddeutsche Rundfunk (NDR) am Mittwoch. Die Sender beriefen sich auf ihnen vorliegende vertrauliche Dokumente. Demnach werde sich der offiziell zuletzt für 2029 anvisierte Betriebsbeginn entweder um viele Jahre nach hinten verschieben oder möglicherweise sogar ganz scheitern. Schacht Konrad drohe „ein Milliardengrab“ zu werden.
Schacht Konrad ist ein ehemaliges Eisenerzbergwerk. Das Land Niedersachsen hatte 2002 die Genehmigung für eine Umrüstung der Grube zum nationalen Endlager für schwach- und mittel-radioaktive Abfälle erteilt. Diese stammen vor allem aus dem Betrieb und dem Abriss von Atomkraftwerken, zum kleineren Teil auch aus Forschung und Medizin. Die Kosten für den Umbau hat die zuständige Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) mit rund 5,5 Milliarden Euro beziffert.
Grund für die drohende Verzögerung ist laut BR und NDR eine sogenannte „Gehobene wasserrechtliche Erlaubnis“, die 2002 im Rahmen der Baugenehmigung erteilt worden sei. Mit dieser Erlaubnis solle sichergestellt werden, dass von den Abfällen im Endlager keine Gefahr für das oberflächennahe Grundwasser ausgeht. Dabei handele es sich nicht nur um die radioaktiven Stoffe, sondern auch um Metalle wie Quecksilber, Eisen oder Aluminium.
In den 303.000 Kubikmetern Atommüll, die in Schacht Konrad eingelagert werden sollen, dürften zum Beispiel nur 43 Kilogramm Quecksilber oder nur elf Gramm Platin enthalten sein. Würden diese Grenzwerte exakt eingehalten, könne nur ein Bruchteil des geplanten Abfallvolumens eingelagert werden. 2010 hätten sich die Verantwortlichen des Endlagers deshalb eine eigene Berechnungsgrundlage geschaffen, um doch mehr Atommüll nach Salzgitter bringen zu können.
BR und NDR zitieren den Physiker Bruno Thomauske, der früher für das Bundesamt für Strahlenschutz und den Energiekonzern Vattenfall tätig war und aktuell einen Lehrstuhl an der RWTH Aachen innehat. Der Wissenschaftler komme zu dem Schluss, dass Konrad „nicht in Betrieb gehen“ könne. Die neue Berechnungsgrundlage sei eine „wesentliche Veränderung“ der „Gehobenen wasserrechtlichen Erlaubnis“. Dazu sei in der Regel aber ein Genehmigungsverfahren nötig.