Leipzig (epd). Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig verhandelt seit Mittwoch über den sogenannten BDS-Beschluss des Bundestags von Mai 2019. Der Sechste Senat unter dem Vorsitz von Richter Ingo Kraft befasst sich mit einer Revision gegen ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg von Juni 2023.
Die englische Abkürzung BDS steht für „Boycott, Divestment and Sanctions“, also Boykott, Desinvestitionen und Sanktionen, und richtet sich gegen den Staat Israel. Der Bundestag hatte Argumentationsmuster und Methoden der BDS-Bewegung 2019 als antisemitisch eingestuft.
Das Parlament hatte vor knapp sechs Jahren beschlossen, Räume und Einrichtungen, die unter Bundestagsverwaltung stehen, keinen Organisationen zur Verfügung zu stellen, die sich antisemitisch äußern oder das Existenzrecht Israels infrage stellen. Außerdem werde er keine Organisationen oder Projekte finanziell fördern, die das Existenzrecht Israels infrage stellten, zum Boykott Israels aufriefen oder die BDS-Bewegung aktiv unterstützten. Länder, Städte und Gemeinden und alle öffentlichen Akteure rief der Bundestag dazu auf, sich dieser Haltung anzuschließen.
Das Oberverwaltungsgericht wies die Berufung von Unterstützern der BDS-Bewegung gegen ein Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin von Oktober 2021 zurück. Es urteilte, dass die Klage als verfassungsrechtliche Streitigkeit anzusehen sei, die nicht in die Zuständigkeit der Verwaltungsgerichte falle. Das Verwaltungsgericht hatte zuvor die Verwaltungsgerichte zwar für zuständig erklärt, die Klage jedoch als zum Teil unzulässig und nicht begründet abgewiesen.
Da das Oberverwaltungsgericht die Revision gegen sein Urteil wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache zugelassen hatte, verhandelt das Bundesverwaltungsgericht nun über die Revision von Unterstützern der BDS-Bewegung.