Düsseldorf (epd). Die Regierung von Nordrhein-Westfalen will das heimliche Verabreichen von sogenannten K.O.-Tropfen zur Begehung von Raub- und Sexualdelikten künftig härter bestrafen lassen. Dazu wird das Land einen Gesetzesantrag im Bundesrat einbringen, wie das Landesjustizministerium am Dienstag in Düsseldorf mitteilte. Die Mindeststrafe für einen Raub oder eine Vergewaltigung soll demnach im Strafgesetzbuch von drei auf fünf Jahre angehoben werden, wenn die Tat unter Verwendung von K.O.-Tropfen oder anderen gesundheitsschädigenden Stoffen begangen wird.
„Die Verwendung von K.O.-Tropfen ist eine besonders perfide Methode, die nicht nur in die körperliche Unversehrtheit und das seelische Wohlbefinden der Opfer eingreift, sondern ihr Urteilsvermögen und ihre Verteidigungsfähigkeit ausschaltet, um heimtückisch eine schwere Straftat begehen zu können“, sagte NRW-Justizminister Benjamin Limbach (Grüne). Diesen Umstand berücksichtige das Strafrecht bislang nicht ausreichend. „Wer K.O.-Tropfen einsetzt, spielt in jedem Einzelfall mit dem Leben des Opfers.“
K.O.-Tropfen sind weitgehend geschmacksneutral. Das Opfer wird benommen und gerät in einen Zustand der Willenlosigkeit, wie es hieß.
Die Straftatbestände, die in den Paragrafen 177 und 250 des Strafgesetzbuches geregelt sind, sollen durch den Gesetzesantrag nun um einen zusätzlichen Modus der Tatbegehung erweitert werden. Mit Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren soll bestraft werden, wer einen Raub oder eine Vergewaltigung „durch Beibringung von Gift oder anderen gesundheitsschädlichen Stoffen“ begeht.