Berlin (epd). Es sind Schulden von historischer Dimension: Der Bundestag hat die von Union und SPD eingebrachte Änderung der Schuldenbremse für Verteidigungsausgaben und ein Sondervermögen für Infrastruktur beschlossen. Mit der notwendigen Zweidrittelmehrheit verabschiedete das Parlament am Dienstag in Berlin entsprechende Änderungen des Grundgesetzes.
513 Abgeordnete stimmten für das Paket, 207 votierten dagegen. Für die Zweidrittelmehrheit waren 489 Ja-Stimmen erforderlich. Enthaltungen gab es keine.
Beschlossen wurde damit, dass Ausgaben für Verteidigung und Zivilschutz künftig weitgehend von der Schuldenbremse ausgenommen werden können. Zusätzlich wird ein 500 Milliarden Euro schweres, kreditfinanziertes Sondervermögen für Investitionen in Infrastruktur und Klimaschutz geschaffen und die Schuldenregel der Länder gelockert. Für die Grundgesetzänderungen brauchten Union und SPD, die sich auf das Paket geeinigt hatten, eine Zweidrittelmehrheit und waren auf Zustimmung der Grünen angewiesen, die in der vergangenen Woche noch Änderungen am Paket verhandelt hatten.
Mehr als drei Stunden debattierte der Bundestag am Dienstag noch einmal über das Schuldenpaket. Vertreter von SPD, Union und Grünen warben mit Verweis auf die unsichere Weltlage für das Milliardenpaket. „Bedrohungslage geht vor Kassenlage“, sagte Verteidigungsminister Boris Pistorius (SPD). CSU-Landesgruppenchef Alexander Dobrindt sprach von „Verantwortungsübernahme für ein sicheres Europa“. Der Unionsfraktionsvorsitzende Friedrich Merz sagte, das zusätzliche Geld für die Bundeswehr könne „nicht weniger sein als der erste große Schritt hin zu einer europäischen Verteidigungsgemeinschaft“.
Die Grünen-Fraktionsvorsitzende Britta Haßelmann hob die von ihrer Fraktion durchgesetzten Änderungen hervor. Die Benennung des Klimaziels beim Sondervermögen sei zentral. Zudem wäre es „falsch gewesen“, nur Verteidigungsausgaben von der Schuldenbremse auszunehmen. Die Berücksichtigung weiterer Bereiche sei „zwingend notwendig“, urteilte Haßelmann.
Dem widersprach FDP-Fraktionschef Christian Dürr. Wenn auch Zivilschutz und Nachrichtendienste von der Schuldenbremse ausgenommen seien, würden „Kernaufgaben des Staates“ mit Schulden bezahlt, sagte er. Die Grundgesetzänderungen insgesamt bezeichnete Dürr als „historischen Fehler“ und „Startschuss für hemmungslose Schuldenmacherei“. Merz dagegen betonte, der Beschluss verringere nicht den Konsolidierungsdruck der öffentlichen Haushalte.
AfD, Linke und BSW lehnten das Schuldenpaket ebenfalls ab, auch weil sie mit dem Verfahren nicht einverstanden waren. Das Paket wurde noch vom Bundestag in alter Besetzung beraten und abgestimmt. Der am 23. Februar neu gewählte Bundestag kommt in der nächsten Woche zu seiner konstituierenden Sitzung zusammen.
Union und SPD wollten das Finanzpaket früher durchbringen, auch weil AfD und Linke im neuen Parlament mit zusammen mehr als einem Drittel der Stimmen eine Sperrminorität haben. Mehrere Eilanträge, die sich gegen eine Beratung durch den scheidenden Bundestag richteten, wurden vom Bundesverfassungsgericht in den vergangenen Tagen aber abgewiesen.
Die Grundgesetzänderungen bedürfen noch der Zustimmung des Bundesrats. Auch in der Länderkammer ist dafür eine Zweidrittelmehrheit erforderlich. Sie kommt das nächste Mal am Freitag zusammen.