Berlin (epd). Der Deutsche Anwaltverein (DAV) sieht keine weitreichenden verfassungsrechtlichen Folgen durch die nun geplante Grundgesetzänderung, in der die Klimaneutralität in der Verfassung festgeschrieben werden soll. „Die Grundgesetzänderung schafft kein neues Staatsziel 'Klimaneutralität', sondern enthält lediglich einen neuen Kreditrahmen“, sagte Ulrich Karpenstein, DAV-Vizepräsident, den Tageszeitungen der Funke Mediengruppe (Montag). Die nun geplante Gesetzesänderung unterstreiche viele Aussagen aus dem Klimaschutzbeschluss des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2021, sie begründe aber keine einklagbaren Rechte.
„Erreicht Deutschland 2045 trotz Nutzung der zusätzlichen Finanzmittel keine Klimaneutralität, verletzt dies nicht das Grundgesetz“, betonte Karpenstein. In den Verhandlungen mit Union und SPD über ein 500-Milliarden-Finanzpaket hatten die Grünen durchgesetzt, dass der Begriff „Klimaneutralität bis 2045“ als Ziel für Investitionen mit dem Sondervermögen für Infrastruktur im Grundgesetz verankert werden soll. Am Dienstag will der Bundestag das Gesetz verabschieden.
2021 hatte das Bundesverfassungsgericht die Bundesregierung verpflichtet, mehr zur Erreichung des 1,5-Grad-Ziels des Pariser Klimaabkommens zu unternehmen.