Hamm (epd). Die mündliche Verhandlung zur Klima-Klage vor dem Oberlandesgericht Hamm hat am Montagmorgen mit Erklärungen der Gutachter begonnen. Wenn die Klage Erfolg habe, werde dies weitere Klagen zum Thema Klimawandel stärken, erklärten der peruanische Kleinbauer Saúl Luciano Lliuya und seine Anwältin in Hamm vor der Verhandlung (Az. 5 U 15/17). Lliuya wirft dem Unternehmen RWE wegen des Betriebs von Kohlekraftwerken vor, für den Klimawandel mitverantwortlich zu sein. Er will erreichen, dass RWE sich an den Kosten für Schutzmaßnahmen vor der Erderwärmung in seiner Heimat beteiligt.
Bei den Gutachten geht es um die Frage, inwieweit der Kläger und seine Familie von einer möglichen Flutwelle aufgrund des stark angewachsenen Gletschersees Palcacocha bedroht sind. Das Gericht muss im Anschluss entscheiden, ob das Risiko rechtlich ausreicht, um RWE anteilig haftbar zu machen.
Der Fall habe über Deutschland hinaus eine große Bedeutung, sagte Jan-Erik Schirmer von der Juristischen Fakultät der Europa-Universität Viadrina in Frankfurt/Oder am Montag dem Radiosender WDR5. Zu dem Thema, ob ein Unternehmen für CO2-Emissionen haften könne, sei es in Deutschland „der erste maßgebliche Fall dazu“. Wenn eine solche Klage Erfolg habe, könne ein „Stein ins Rollen kommen“, sagte der Jurist. Konzerne, die sich auf ein fossiles Geschäftsmodell gründen, müssten sich dann fragen, ob dieses Geschäftsmodell noch eine Zukunft habe.
Das Verfahren vor dem Oberlandesgericht hat international für Aufmerksamkeit gesorgt. Das Gericht hatte 2017 entschieden, dass es einen zivilrechtlichen Anspruch zum Schutz von durch die Klimakrise Betroffenen gegen einen großen Emittenten wie den Energiekonzern RWE grundsätzlich für schlüssig hält. Damit wurde der Eintritt in die aktuell laufende Beweisaufnahme beschlossen. Die Klage wird von der Umwelt- und Entwicklungsorganisation Germanwatch und der Stiftung Zukunftsfähigkeit unterstützt.