Naumburg, Dessau-Roßlau (epd). Das Oberlandesgericht Naumburg hat die Revision des selbsternannten „Königs von Deutschland“, Peter Fitzek, gegen ein Urteil des Amtsgerichts Wittenberg abgewiesen. Das teilte das Landgericht Dessau-Roßlau am Donnerstag mit, das bereits im September vergangenen Jahres eine Berufung Fitzeks verworfen hatte. Das Urteil des Amtsgerichts sei damit rechtskräftig (AZ: 4 NBs 394 Js 11964/22). Zuerst hatte der Mitteldeutsche Rundfunk (MDR) berichtet.
Das Gericht hatte gegen den 59-Jährigen im Juli 2023 wegen vorsätzlicher Körperverletzung und Beleidigung eine Gesamtfreiheitsstrafe von acht Monaten ohne Bewährung verhängt. Die Richter hatten es als erwiesen angesehen, dass Fitzek am 1. März 2022 im Dienstgebäude des Landkreises Wittenberg eine Security-Mitarbeiterin bei einer verbalen Auseinandersetzung zunächst gegen eine Wand gestoßen und ihr einen Fußtritt versetzt hatte.
Dass Fitzek sie bewusst getreten hat, konnte ihm laut MDR nicht nachgewiesen werden. Zwei Bundeswehrangehörige, die ihr zur Hilfe kamen und den Angeklagten aus dem Gebäude geleiteten, beschimpfte er als „Faschistenschweine“.
Fitzek bezeichnet sich selbst als Oberhaupt der Gruppierung „Königreich Deutschland“, die in Sachsen-Anhalt und Sachsen unter Beobachtung des Verfassungsschutzes steht. Der von Fitzek 2012 in Wittenberg gegründete Fantasiestaat lehnt die geltende Rechts- und Verfassungsordnung der Bundesrepublik ab.
Er stand auch in den Vorjahren bereits mehrfach vor Gericht, unter anderem wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis. 2018 musste er eine Haftstrafe antreten.