EU-Kommission will Abschiebezentren außerhalb der EU ermöglichen

EU-Kommission will Abschiebezentren außerhalb der EU ermöglichen

Straßburg, Brüssel (epd). Die EU-Kommission hat ein Gesetz vorgelegt, um abgelehnte Asylbewerber schneller abzuschieben. Der Gesetzentwurf sieht auch die Möglichkeit von Abschiebezentren außerhalb der EU vor. Der Gesetzentwurf sei ein „Gamechanger“, sagte der zuständige EU-Migrationskommissar Magnus Brunner bei der Präsentation der Pläne am Dienstag in Straßburg. Die Rückführung sei das fehlende Puzzleteil in der EU-Asylpolitik gewesen.

Bisher gelingt es der EU-Kommission zufolge nur, etwa 20 Prozent der abgelehnten Asylbewerber tatsächlich abzuschieben. Zu den Hindernissen gehören lange Verfahren, Verschiebungen der Zuständigkeiten zwischen Behörden, mangelnde Kooperation der Herkunftsländer sowie das Abtauchen von Betroffenen.

Konkret will die EU-Kommission mit ihrem Vorstoß den gesetzlichen Rahmen für Abschiebungen europaweit vereinheitlichen und verschärfen. Stellt ein EU-Land einen Abschiebebescheid aus, soll dieser künftig EU-weit gelten. Auch sind abgelehnte Asylbewerber zur Zusammenarbeit mit den Behörden verpflichtet. Verweigern sie die Kooperation, drohen Sanktionen, wie etwa die Streichung von Leistungen. Reisen abgelehnte Asylbewerber unerlaubt innerhalb der EU weiter, sollen sie leichter und länger in Haft genommen werden können. Das gilt auch für Personen, die ein Sicherheitsrisiko darstellen.

Die EU-Kommission gibt auch dem umstrittenen Vorschlag, Abschiebezentren in Drittländern einzurichten, grünes Licht. Solche Zentren sollen für Personen bestimmt sein, die eine endgültige Rückführungsentscheidung erhalten haben und sich demnach illegal in der EU aufhalten. Familien mit Minderjährigen und unbegleitete Minderjährige sind davon ausgenommen. Wo und wann solche Zentren errichtet werden können, ließ die Kommission zunächst offen.

Ob das Gesetz genau in dieser Form umgesetzt wird, ist noch offen. Nach dem Vorschlag durch die Kommission wird der Entwurf vom EU-Parlament und dem Rat geprüft. Der genaue Inhalt des Gesetzestextes und der weitere Zeitplan hängen von den Verhandlungen zwischen den EU-Institutionen ab.