Karlsruhe, Jena (epd). Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hat ein Strafverfahren gegen drei mutmaßliche Mitglieder der rechtsextremen Kampfsportgruppe „Knockout 51“ aus Eisenach vor dem Thüringer Oberlandesgericht eröffnet. Damit werde einer Beschwerde des Generalbundesanwalts stattgegeben, teilte ein Sprecher am Donnerstag mit. Der Generalbundesanwalt hatte beantragt, die bestehende Anklage um den Tatbestand der Unterstützung beziehungsweise Zugehörigkeit zu einer terroristischen Vereinigung zu erweitern.
Das hatte das Thüringer Oberlandesgericht verneint und „Knockout 51“ als eine kriminelle, nicht aber eine terroristische Vereinigung betrachtet. Gegen die Beschuldigten Kevin N., Marvin W. und Patrick W. wurde auf dieser Grundlage Anklage am Landgericht Gera erhoben. Den Beschuldigten wird vorgeworfen, ab März 2019 die Vereinigung gegründet, an Schießtrainings teilgenommen und einen Raum für ein Waffenlager zur Verfügung gestellt zu haben.
Aufgrund der ausstehenden Entscheidung des Bundesgerichtshofs (AZ: StB 75-77/24) war die Hauptverhandlung nicht gestartet worden. Mit der Eröffnung des Strafverfahrens wegen Vorwürfen in Bezug auf eine terroristische Vereinigung liege die Zuständigkeit nun beim Thüringer Oberlandesgericht (AZ: 3 St 2 BJs 153/23), so die Entscheidung der Karlsruher Richter.
Der rechtsextremen Gruppe wird durch die Bundesanwaltschaft unter anderem vorgeworfen, im September 2021 einen tödlichen Angriff auf Linksextremisten in Erfurt geplant zu haben. Zwei der drei Angeklagten, Kevin N. und Marvin P., befinden sich seit Dezember 2023 in Untersuchungshaft.