EU bekommt Meeresverschmutzung durch Schiffe nicht in den Griff

EU bekommt Meeresverschmutzung durch Schiffe nicht in den Griff

Luxemburg, Brüssel (epd). Trotz verschärfter Gesetze bleibt die Verschmutzung der Meere durch Schiffe ein ungelöstes Problem für die EU. Das geht aus einem Bericht hervor, den der Europäische Rechnungshof am Dienstag in Luxemburg vorgestellt hat. „Schätzungen zufolge stellt Verschmutzung in mehr als drei Vierteln der europäischen Meere ein Problem dar“, warnte der zuständige Prüfer Nikolaos Milionis. Die Überwachung und Nachverfolgung der Verschmutzung sei schwierig. Sanktionen seien selten und zu mild.

Die EU hat sich das Ziel gesetzt, die Verschmutzung der Meere bis 2030 auf null zu reduzieren. Zwar wurden die einschlägigen EU-Vorschriften verschärft, teilweise sind sie sogar strenger als internationale Standards, doch in der Umsetzung gibt es laut dem Rechnungshof erhebliche Mängel.

So könnten Schiffseigner weiterhin ihre Recyclingpflichten umgehen, indem sie ihre Schiffe vor dem Abwracken in einem Nicht-EU-Land registrieren. Auch im Umgang mit auf See verlorenen Containern gebe es Lücken. Zum einen sei nicht garantiert, dass alle Verluste gemeldet werden, zum anderen würden nur sehr wenige Container geborgen.

Die Prüfer stellten zudem fest, dass EU-Mitgliedstaaten Instrumente, die die EU etwa für Öl-Unfälle zur Verfügung stellt, unzureichend nutzten. Ein besonders auffälliges Beispiel sei der europäische Satellitenüberwachungsdienst „CleanSeaNet“, der Verschmutzungen aufspüren und frühzeitig melden soll. Im Jahr 2022 und 2023 wurden laut Rechnungshof 7.731 potenzielle Verschmutzungsfälle in den Meeren der EU identifiziert. Doch die Mitgliedstaaten reagierten nur auf weniger als die Hälfte der Warnmeldungen, und in nur sieben Prozent der Fälle konnte eine Verschmutzung bestätigt werden.

Kritisiert wurde auch, dass EU-Staaten Schiffe zu selten präventiv inspizierten und die Sanktionen für Umweltverstöße nach wie vor zu mild ausfielen. Verantwortliche für illegale Schadstoffeinleitungen ins Meer müssten kaum mit wirksamen oder abschreckenden Strafen rechnen. Eine strafrechtliche Verfolgung erfolge nur selten.