Berlin (epd). Die AfD ist mit dem Versuch gescheitert, bestimmte Aussagen aus dem Verfassungsschutzbericht des Bundes für 2022 streichen zu lassen. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg wies laut Mitteilung vom Donnerstag die Beschwerde der Partei gegen eine Entscheidung des Berliner Verwaltungsgerichts zurück. Die kritisierten Aussagen im Verfassungsschutzbericht hielten „einer Überprüfung stand“, befand das Gericht. Der Beschluss ist den Angaben zufolge unanfechtbar. (AZ: OVG 1 S 18/24)
In dem Rechtsstreit ging es um einen Passus im Verfassungsschutzbericht, in dem es hieß, die AfD habe „gegenwärtig schätzungsweise ein extremistisches Personenpotenzial von etwa 10.000 Personen“ beziehungsweise von „30 bis 40“ Prozent aller AfD-Mitglieder. Die Partei verlangte eine Änderung des Berichts durch das Bundesinnenministerium und wandte sich mit einem Eilantrag an das Berliner Verwaltungsgericht. Dieser wurde jedoch vor gut einem Jahr zurückgewiesen.
Daraufhin legte die AfD Beschwerde beim OVG ein. Der 1. Senat des Gerichts wies diese mit Beschluss vom Mittwoch zurück. Er hielt die Angaben im Verfassungsschutzbericht „sowohl in Bezug auf das Vorliegen hinreichend gewichtiger tatsächlicher Anhaltspunkte für ein bei der AfD bestehendes Extremismuspotenzial als auch in Bezug auf die Quantifizierung dieses Potenzials“ für zulässig. „Auch verfassungs- oder europarechtliche Vorgaben“ stünden der Veröffentlichung durch das Bundesinnenministerium nicht im Wege, teilte das OVG weiter mit.