Berlin (epd). Der von der Bundesregierung berufene Rat mit Fachleuten zum Thema „Gesundheit und Resilienz“ spricht sich für Teilzeitkrankschreibungen aus. In seiner am Donnerstag veröffentlichten 13. Stellungnahme empfiehlt er eine neue gesetzliche Regelung, die eine abgestufte Bescheinigung der Arbeitsunfähigkeit ermöglicht. „Dies würde erlauben, während einer Krankschreibung den beruflichen Aufgaben im gesundheitlich möglichen Umfang weiterhin nachzukommen“, heißt es darin.
Die Stellungnahme verweist dabei auf mobiles Arbeiten oder eine reduzierte Stundenzahl. Diese Option sei besonders geeignet für Berufsgruppen, die anteilig mobil arbeiten könnten.
In der Stellungnahme des Rates, den die Bundesregierung in der Nachfolge des Gremiums berufen hatte, das während der Corona-Pandemie beratend tätig war, geht es um den Anstieg der Krankschreibungen in Deutschland in den vergangenen Jahren. Von 2017 bis 2021 lag die Zahl der durchschnittlichen Krankheitstage pro beschäftigter Person zwischen 10,6 und 11,2. 2022 stieg sie demnach auf 14,8, 2023 weiter auf 15,1 Tage pro Beschäftigtem.
Die Stellungnahme enthält Empfehlungen, um vonseiten der Arbeitgeber die Gesundheit von Beschäftigten zu stärken. Die Fachleute plädieren zudem für die Beibehaltung der telefonischen Krankschreibung, weil sie zu einer Entlastung von Arztpraxen führe und vermutlich nicht für den Anstieg der Krankheitstage verantwortlich sei. Zu dem Anfang des Jahres hitzig diskutierten Vorschlag, einen unbezahlten Karenztag bei einer Krankschreibung wieder einzuführen, enthält die Stellungnahme nichts.