EU will Lieferkettengesetz verschieben

EU will Lieferkettengesetz verschieben

Brüssel (epd). Die EU-Kommission will zentrale Nachhaltigkeitsvorgaben lockern, darunter das EU-Lieferkettengesetz. Nach einem am Mittwoch vorgestellten Reformpaket, das auf Bürokratieabbau und Entlastung von Unternehmen zielt, soll die Umsetzung des Lieferkettengesetzes um ein Jahr auf 2028 verschoben werden. Umwelt- und Menschenrechtsorganisationen kritisieren die Pläne als Rückschritt für Klimaschutz und soziale Standards, während die Wirtschaft auf Erleichterungen hofft.

Die Reform, bekannt als „Omnibus-Verordnungen“, umfasst neben dem Lieferkettengesetz (CSDDD) auch die Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD), die EU-Taxonomie sowie den CO₂-Grenzausgleichsmechanismus (CBAM). Diese Regelungen wurden erst kürzlich eingeführt und sollen nun vereinfacht werden.

Konkret sollen Unternehmen künftig nicht mehr verpflichtet sein, ihre Lieferanten entlang der gesamten Wertschöpfungskette zu überprüfen. Zudem würden rund 80 Prozent der Unternehmen von der Pflicht zur Nachhaltigkeitsberichterstattung ausgenommen. Auch der CO₂-Grenzausgleichsmechanismus, ein zentrales Instrument gegen Klimadumping, soll deutlich abgeschwächt werden.

Die EU-Kommission begründet die Reformen mit der Notwendigkeit, die Wettbewerbsfähigkeit europäischer Unternehmen zu stärken. Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen hatte bereits angekündigt, diesen Aspekt in ihrer zweiten Amtszeit in den Fokus zu rücken. Kritiker hingegen warnen vor einer Abkehr vom European Green Deal.

Die Vorschläge müssen nun im Europäischen Parlament und von den Mitgliedstaaten beraten werden. Ob sie dort eine Mehrheit finden, bleibt ungewiss.