Berlin (epd). Die Bundesregierung hat bis heute insgesamt über 140 staatenlose Palästinenserinnen und Palästinenser, inklusive ihrer Familienangehörigen, in Deutschland aufgenommen. Die hauptberechtigten Personen haben alle für deutsche Einrichtungen im Gaza-Streifen gearbeitet, wie es aus dem Auswärtigen Amt am Samstag in Berlin hieß. Zuerst hatte die „Welt“ darüber berichtet.
Zudem seien seit November 2023 mehr als 180 staatenlose Palästinenser, inklusive ihrer Familienangehörigen, bei der Ausreise aus dem Gaza-Streifen nach Ägypten unterstützt worden. Auch bei diesen Palästinensern handele es sich um lokale Mitarbeiter deutscher Einrichtungen im Gazastreifen.
Die Aufnahme nach Deutschland erfolgte demnach nach Paragraf 22, Satz 2 des Aufenthaltsgesetzes durch das Bundesinnenministerium. In dem Gesetz heißt es: „Einem Ausländer kann für die Aufnahme aus dem Ausland aus völkerrechtlichen oder dringenden humanitären Gründen eine Aufenthaltserlaubnis erteilt werden. Eine Aufenthaltserlaubnis ist zu erteilen, wenn das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat oder die von ihm bestimmte Stelle zur Wahrung politischer Interessen der Bundesrepublik Deutschland die Aufnahme erklärt hat.“
Aus dem Auswärtigen Amt hieß es weiter, dass die Sicherheit in allen Visa- und Aufnahmeverfahren oberste Priorität habe. „Die Erklärung einer Aufnahme setzt voraus, dass die strengen Aufnahme- und Sicherheitskriterien erfüllt werden. Im Rahmen des Ausreiseverfahrens werden die Sicherheitsbehörden beteiligt und Sicherheitsinterviews durchgeführt. Ein Visum wird nur erteilt, wenn alle Verfahrensschritte erfolgreich durchlaufen wurden.“