Bundesrat billigt Ausweitung des Mutterschutzes nach Fehlgeburten

Bundesrat billigt Ausweitung des Mutterschutzes nach Fehlgeburten

Berlin (epd). Frauen, die eine Fehlgeburt erleiden, bekommen in deutlich mehr Fällen ein Anrecht auf Mutterschutz. Der Bundesrat billigte am Freitag in Berlin ein Gesetz, wonach Frauen bereits bei einer Fehlgeburt ab der 13. Schwangerschaftswoche Mutterschutz zusteht. Bislang ist das in der Regel erst ab der 24. Schwangerschaftswoche der Fall. Die neuen Vorgaben gelten ab Juni.

Vorgesehen ist dabei eine Staffelung: Bei einer Fehlgeburt ab der 13. Schwangerschaftswoche dürfen betroffene Frauen zwei Wochen lang nicht arbeiten, es sei denn, sie möchten dies ausdrücklich. Ab der 17. Schwangerschaftswoche dauert der Mutterschutz sechs Wochen, ab der 20. Schwangerschaftswoche sind es acht Wochen. Das entspricht der standardmäßigen Mutterschutz-Dauer nach der Geburt eines lebenden Kindes.

Für die Reform hatten im Bundestag zunächst zwei konkurrierende, aber inhaltlich ähnliche Gesetzentwürfe vorgelegen: einer von den Regierungsfraktionen SPD und Grüne und einer von der Unionsfraktion. Nach längeren Verhandlungen gab es eine Verständigung auf den Entwurf von CDU/CSU, der auch von FDP und AfD unterstützt wurde. Er wurde Ende Januar einstimmig im Bundestag beschlossen.