Stadt Ahaus akzeptiert Einlagerung von Brennelementen

Stadt Ahaus akzeptiert Einlagerung von Brennelementen

Ahaus (epd). Die Stadt Ahaus wird keine Beschwerde gegen die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen einlegen, die die Einlagerung von Brennelementen im Atommüll-Zwischenlager Ahaus erlaubt. Das hat der Hauptausschuss der Stadt am Dienstagabend entschieden, wie die Stadt am Mittwoch mitteilte. Damit entspreche der Ausschuss einem Vorschlag der Verwaltung. Sie sehe wenig Erfolgsaussichten einer solchen Beschwerde. Mit Ablauf der Beschwerdefrist wird das Urteil vom 3. Dezember 2024 rechtskräftig (AZ: 21 D 98/17.AK), wie es hieß.

Das Oberverwaltungsgericht hatte nach jahrelangem Rechtsstreit entschieden, die Klagen der Stadt Ahaus und eines Bürgers gegen die vom Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung erteilte Genehmigung zur Aufbewahrung von 152 beladenen Castoren aus dem Zwischenlager Jülich im Zwischenlager Ahaus abzuweisen. Das Gericht sah in dem Fall keine Ermittlungsdefizite im Genehmigungsverfahren und verwies unter anderem auf ein von den zuständigen Behörden eingeholtes Gutachten des TÜV Nord zu Sicherheitsfragen bei der Einlagerung der radioaktiven Brennelemente im Zwischenlager Ahaus.

Das Oberverwaltungsgericht hatte die Revision gegen das Urteil nicht zugelassen. Gegen die Entscheidung wäre aber eine Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision statthaft gewesen.

Bei dem juristischen Streit geht es um die Einlagerung von knapp 290.000 abgebrannten kugelförmigen Brennelementen aus dem stillgelegten Versuchsreaktor im rheinischen Jülich. Für die Castor-Transporte von Jülich nach Ahaus ist weiterhin eine zweite Genehmigung erforderlich, die atomrechtliche Transportgenehmigung, wie die Stadt Ahaus erklärte. Auch dafür ist das Bundesamt mit Sitz in Berlin zuständig.

Das Zwischenlager in Ahaus wurde in den 1980er Jahren errichtet. Dort lagern bereits 329 Castoren mit hochradioaktiven Abfällen. Die Genehmigung dafür endet nach Angaben der Stadt 2036.

Die Betriebserlaubnis des Jülicher Lagers war bereits 2013 ausgelaufen. Mangels Alternativen lagern die radioaktiven Kugeln dort noch immer in 152 Castor-Behältern. Die abgebrannten Brennelemente sollen über die Straße quer durch Nordrhein-Westfalen von Jülich nach Ahaus transportiert werden.