Kontroverse Diskusion zu Paragraf 218

Frau mit einem positiven Schwangerschaftstest in der Hand.
epd-bild/Heike Lyding
Nicht jede schwangere Frau möchte oder kann ihr Baby austragen.
Debatte im Rechtsausschuss
Kontroverse Diskusion zu Paragraf 218
Am Montag hört der Rechtsausschuss des Bundestags Sachverständige zum Vorschlag einer Liberalisierung des Abtreibungsrechts an. Die Meinungen, ob das Vorhaben danach noch zur Abstimmung gestellt werden soll, gehen auseinander.

Vor der Anhörung im Bundestag zu einem Gruppenantrag zur rechtlichen Neuregelung von Schwangerschaftsabbrüchen gibt es eine Kontroverse darüber, ob das Vorhaben noch zur Abstimmung gestellt werden soll. Die katholische Kirche äußerte sich am Freitag ablehnend. Der Gesetzentwurf stelle einen Versuch dar, noch in den letzten Tagen vor der Neuwahl "in Eile grundlegende Änderungen herbeizuführen", sagte der Vorsitzende der katholischen Deutschen Bischofskonferenz, Georg Bätzing. Dieses Vorgehen sei "Anlass genug, dieses Gesetzgebungsvorhaben klar abzulehnen".

Anders sieht es die Dienstleistungsgewerkschaft ver.di, die sich zu dem Thema zu Wort meldete. "Wir erwarten, dass Union und FDP den Wunsch einer mit 80 Prozent Zustimmung großen Mehrheit der Bevölkerung für straffreie Schwangerschaftsabbrüche nicht weiter blockieren", erklärte der ver.di-Vorsitzende Frank Werneke. Er forderte, den Gesetzentwurf nach der Anhörung am Montag noch ins Plenum zu überweisen. Bislang ist offen, ob es nach der Anhörung noch zu einer Abstimmung kommen wird. Für Dienstag ist die letzte Plenumssitzung des Bundestags in dieser Wahlperiode geplant.

Dem von Abgeordneten aus den Reihen der SPD, der Grünen und der Linken eingebrachten Gruppenantrag zufolge sollen Abtreibungen bis zur zwölften Schwangerschaftswoche nicht mehr rechtswidrig sein und deswegen auch nicht mehr im Strafrechtsparagrafen 218 geregelt werden. Die Beratungspflicht für Frauen würde beibehalten, die Bedenkzeit von drei Tagen zwischen Beratung und Eingriff soll aber entfallen. Die Kosten eines Abbruchs sollen die Krankenkassen übernehmen.

Abtreibungsgesetz nicht mehr zeitgemäß?

Der Gesetzentwurf wurde von rund 320 Abgeordneten unterzeichnet. Wenn weitere bei einer Abstimmung mit Ja votieren, wäre eine Mehrheit denkbar. Durch den Mitte Dezember im Rechtsausschuss festgelegten späten Anhörungstermin ist aber unsicher, ob es noch eine Überweisung ins Plenum geben wird.

Auch inhaltlich gehen die Meinungen über das Vorhaben auseinander. Ver.di-Chef Werneke sagte, Deutschland habe eines der restriktivsten Abtreibungsgesetze in Europa. Das sei nicht zeitgemäß und müsse geändert werden." Die Gewerkschaft gehört einem Bündnis von nach dessen Angaben mehr als 50 Organisationen an, die am Montag vor der Anhörung einen Appell zur Liberalisierung der Regelung für Schwangerschaftsabbrüche an Abgeordnete übergeben wollen.

Die katholische Kirche lehnt eine Änderung des Paragrafen 218 dagegen ab. Bätzing sagte, der vorliegende Gesetzentwurf basiere letztlich auf der Annahme eines abgestuften Lebensrechts, das seine volle Wirkung erst in der späteren Phase der Schwangerschaft entfalte. Damit werde gerade die besondere Schutzbedürftigkeit des Kindes in der frühen Schwangerschaft zum Argument gegen seine Schutzwürdigkeit verkehrt. Die Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) hatte den Gesetzentwurf dagegen im Dezember als "im Grundsatz zustimmungsfähig" bewertet.

Nach dem Strafrechtsparagrafen 218 ist der Schwangerschaftsabbruch in Deutschland grundsätzlich verboten. Er bleibt aber straffrei, wenn zuvor eine Beratung stattgefunden hat und seit der Empfängnis nicht mehr als zwölf Wochen vergangen sind.