Bonn (epd). Der Vorsitzende der katholischen Deutschen Bischofskonferenz, Georg Bätzing, hat sich gegen die Abstimmung eines Gesetzentwurfs zur vollständigen Legalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen im Bundestag kommende Woche ausgesprochen. Der Gesetzentwurf sei erst nach dem Bruch der Regierungskoalition in den Bundestag eingebracht worden, sagte der Limburger Bischof laut Mitteilung am Freitag in Bonn. Er stelle einen Versuch dar, in dieser ebenso hochemotionalen wie komplexen Thematik noch in den letzten Tagen vor den Neuwahlen am 23. Februar in Eile grundlegende Änderungen herbeizuführen. „Allein schon dieses Vorgehen ist Anlass genug, dieses Gesetzgebungsvorhaben klar abzulehnen.“
Im Rechtsausschuss des Bundestags sollen am Montag kurz vor Ablauf der Wahlperiode Sachverständige zur Änderung des Abtreibungsrechts angehört werden. Ob eine Abstimmung am Dienstag im Plenum erfolgt, ist noch offen. Am Dienstag tritt der Bundestag zum letzten Mal in dieser Wahlperiode zusammen.
Dem von Abgeordneten aus den Reihen der SPD, der Grünen und der Linken eingebrachten Gruppenantrag zufolge sollen Abtreibungen bis zur zwölften Schwangerschaftswoche nicht mehr rechtswidrig sein und deswegen auch nicht mehr im Strafrechtsparagrafen 218 geregelt werden. Die Beratungspflicht für Frauen würde beibehalten, die Bedenkzeit von drei Tagen zwischen Beratung und Eingriff soll aber entfallen. Die Kosten eines Abbruchs sollen die Krankenkassen übernehmen.
Die katholische Kirche lehnt eine Änderung des Paragrafen 218 ab. Bätzing betonte erneut, der Gesetzentwurf basiere letztlich auf der Annahme eines abgestuften Lebensrechts, das seine volle Wirkung erst in der späteren Phase der Schwangerschaft entfalte. Damit werde gerade die besondere Schutzbedürftigkeit des Kindes in der frühen Schwangerschaft zum Argument gegen seine Schutzwürdigkeit verkehrt.