Köln (epd). Nach Einschätzung des Direktors des Potsdam-Instituts für Klimafolgenforschung, Ottmar Edenhofer, sind Klimaneutralität und Wettbewerbsfähigkeit kein Widerspruch. „Da hat die Europäische Union schon einen ersten wichtigen Schritt unternommen mit den sogenannten Klimazöllen“, sagte Edenhofer am Donnerstag im Deutschlandfunk. „Wenn jemand bei uns importiert, dann muss er einen Zoll bezahlen, wenn er zuhause keinen CO2-Preis erhebt.“ Das habe unter anderem dazu geführt, dass in Brasilien ein Emissionshandel eingeführt werde, die Vereinigten Emirate dies angekündigt hätten und die Türkei darüber diskutiere.
„Selbst ohne die USA könnte Europa im Ausland dadurch nochmal so viele Emissionen reduzieren, wie es das heimisch macht“, sagte Edenhöfer. Für das sogenannte CO2-Grenzausgleichssystem (CBAM) der Europäischen Union (EU), das auch Klimazoll genannt wird, gilt seit dem 1. Oktober 2023 eine Übergangsphase. Wer besonders energieintensive Waren wie Düngemittel, Zement, Stahl oder Wasserstoff in die EU importiert, muss die bei der Herstellung angefallenen Treibhausgasemissionen zunächst nur melden. Ab 2026 müssen dafür auch Emissionszertifikate erworben werden.
Mit Blick auf das umstrittene Heizungsgesetz rief Edenhofer die Politik dazu auf, beim Klimaschutz stets Kompensationsmaßnahmen für einkommensschwache Haushalte einzuplanen. Diese habe es beim Heizungsgesetz nicht gegeben.
Klimaschutzmaßnahmen belasteten einkommensschwächere Haushalte immer überproportional, sagte Edenhofer. Kompensationsmaßnahmen seien deshalb wichtig. „Diese müssen sichtbar sein und von den Leuten verstanden werden. Sie müssen glaubwürdig sein, die Leute müssen darauf vertrauen können, dass sie langfristig gelten. Und sie müssen administrativ einigermaßen einfach durchführbar sein“, betonte der Klimaforscher.