Nairobi, Kampala (epd). Das ugandische Verfassungsgericht hat Verfahren gegen Zivilisten vor Militärgerichten für verfassungswidrig erklärt. Wie die Richterinnen und Richter am Freitag in ihrem Urteil erklärten, sollen alle Fälle dieser Art an zivile Gerichte übergeben werden. Über die Klage eines früheren Abgeordneten hatte das Verfassungsgericht vier Jahre verhandelt. Im Dezember war das Thema wieder virulent geworden, nachdem der prominente Oppositionspolitiker Kizza Besigye bei einem Keniabesuch gekidnappt, nach Uganda gebracht und umgehend vor ein Militärgericht gestellt wurde.
Der ehemalige Parlamentsabgeordnete und Oppositionelle Micheal Kabaziguruka hatte die Klage 2021 eingereicht, nachdem er selbst vor einem Militärgericht angeklagt worden war. Militärgerichte seien nur befugt, Disziplinarverfahren für Mitglieder der Armee zu verhandeln, erklärte das Verfassungsgericht. Da auch die Beamten an Militärgerichten Armeeangehörigen und nicht Juristen unterstehen, sei eine unabhängige Justiz für Zivilistinnen und Zivilisten dort nicht gegeben.
Außerdem sind die Beamten in Militärgerichten laut dem Urteil von Freitag nicht ausreichend ausgebildet, um Strafverfahren zu führen, in denen lebenslange Haftstrafen oder die Todesstrafe verhängt werden können. In solchen Fällen müssten die Verurteilten zudem die Möglichkeit haben, vor einem höheren Gericht Widerspruch einzulegen. Militärgerichte sollen nun nach der Entscheidung des Verfassungsgerichts auch Verfahren innerhalb der Armee, in denen es um schwere Strafen geht, ruhen lassen, bis das Parlament die Gesetze dem Urteil angepasst hat.
Menschenrechtler hatten sowohl die Verzögerung des Urteils als auch die Anklage Besigyes immer wieder kritisiert. Nach dem Urteil muss auch Besigyes Fall einem zivilen Gericht übertragen werden. Der Politiker war im Januar wegen Hochverrats angeklagt worden. Der ehemalige General der ugandischen Armee war einst der persönliche Arzt von Ugandas Präsident Yoweri Museveni. Seit vielen Jahren ist er jedoch einer seiner lautesten Kritiker.