Dakar, Juba (epd). Nach dem Verbot sozialer Netzwerke im Südsudan hat die Anwaltskammer der Regierung mit einem Gerichtsverfahren gedroht. Sollten die Behörden die Sperrung nicht innerhalb von 72 Stunden aufheben, werde man dagegen vorgehen, erklärte der Juristenverband laut einem Bericht des lokalen Senders Eye Radio vom Freitag.
Am Mittwoch hatte die südsudanesische Kommunikationsbehörde Social-Media-Seiten für bis zu 90 Tage sperren lassen. Anlass waren auf den Netzwerken verbreitete Videos mutmaßlicher Ermordungen von Südsudanesen im sudanesischen Bundesstaat Gezira, die vor einer Woche zu Krawallen und tödlichen Racheakten im Südsudan geführt hatten. Laut der Zeitung „Sudan Tribune“ wurden dabei 16 Menschen getötet.
Die Hauptstadt von Gezira, Wad Medani, wurde davor im sudanesischen Bürgerkrieg zwischen der Armee und der paramilitärischen RSF-Miliz vom Militär zurückerobert. Der Armee wird vorgeworfen, nach der Rückeroberung brutal gegen Zivilistinnen und Zivilisten vorgegangen zu sein. Daraufhin waren die Menschen im Südsudan aus Sorge um ihre Landsleute im Nachbarland auf die Straße gegangen. Laut Radio Tamazuj wurden dabei Geschäfte geplündert und kurzzeitig rund 600 Menschen festgenommen.
Die südsudanesische Anwaltskammer wies die Begründung der Behörden, mit dem Verbot die Bevölkerung vor Gewalt schützen zu wollen, zurück. Die Entscheidung verstoße gegen die Verfassung des Landes, die das Recht auf Meinungsfreiheit, freie Meinungsäußerung, Empfang und Verbreitung von Informationen sowie Veröffentlichung und Zugang zur Presse gewährt. Sollte das Verbot nicht innerhalb der geforderten 72 Stunden aufgehoben werden, werde die Anwaltskammer Klage vor südsudanesischen sowie regionalen und internationalen Gerichten einreichen.