Frankfurt a.M. (epd). Die Zahl der Organspender ist im vergangenen Jahr auf einem ohnehin niedrigen Niveau noch einmal leicht zurückgegangen. 953 Menschen hätten 2024 nach ihrem Tod Organe für eine Transplantation gespendet, nach 965 ein Jahr zuvor, teilte die Deutsche Stiftung Organtransplantation am Freitag in Frankfurt am Main mit. Die Zahl der Spenderorgane sank von 2.877 im Jahr 2023 auf 2.854. Gleichzeitig warten laut der Stiftung in Deutschland 8.260 Menschen auf ein Spenderorgan.
Auf eine Million Einwohnerinnen und Einwohner kamen somit rechnerisch 11,4 Organspenderinnen und -spender. Deutschland nehme damit im internationalen Vergleich einen der hinteren Plätze ein, erklärte die Stiftung unter Verweis auf die internationale Vermittlungsstelle Eurotransplant.
In den insgesamt 43 deutschen Transplantationszentren wurden den Angaben zufolge mehr Organe eingesetzt als hierzulande entnommen: Patienten und Patientinnen in Deutschland erhielten im vergangenen Jahr insgesamt 3.013 Organe. 2023 lag die Zahl bei 2.986. Da manche Kranken mehrere Organe erhielten, war die Zahl der Empfängerinnen und Empfänger 2024 mit 2.902 niedriger als die Zahl der eingesetzten Organe. Ein Jahr zuvor profitierten 2.866 Menschen in Deutschland von einer Organspende.
Der Medizinische Vorstand der Stiftung, Axel Rahmel, nannte die Situation der mehr als 8.000 Menschen auf der Warteliste „dramatisch“, weil in vielen Fällen die Organspende ihre einzige Chance sei zu überleben. „Es ist daher eine unerträgliche Situation, dass wir zwar die medizinischen Möglichkeiten haben, Leben zu retten, uns aber die Organe dafür fehlen“, kritisierte Rahmel.
Er bemängelte, 2024 habe nur von 15,3 Prozent der möglichen Organspender ein schriftlicher Wille vorgelegen, von denen Dreiviertel (75,4 Prozent) in eine Organentnahme nach ihrem Tod eingewilligt hätten. „Mussten die Angehörigen hingegen nach eigenen Wertvorstellungen entscheiden, lag die Zustimmungsrate wohl aus Unsicherheit in der belastenden Situation nur bei 25,4 Prozent“, unterstrich der Ärztliche Vorstand der Deutschen Stiftung Organtransplantation.
Rahmel appellierte daher an die Bevölkerung, zu Lebzeiten eine selbstbestimmte Entscheidung zu treffen und diese in einem Organspendeausweis, in einer Patientenverfügung oder im digitalen Organspende-Register festzuhalten. Die sogenannte Widerspruchsregelung befürwortete die Stiftung, wenngleich nicht zu erwarten sei, dass sie „die eine magische Maßnahme“ sei, die zu einem sprunghaften Anstieg der Organspenderzahlen führen werde.
Bisher braucht es ausdrücklich die Erlaubnis der Spender, damit ihre Organe nach ihrem Tod für Transplantationen genutzt werden können. Die Widerspruchsregelung sieht dagegen vor, dass bei einem hirntoten Menschen Organe entnommen werden dürfen, wenn die betreffende Person dem zu Lebzeiten nicht widersprochen hat. Mitte Juni hatte eine fraktionsübergreifende Gruppe von Abgeordneten einen Antrag zur Einführung einer Widerspruchsregelung vorgestellt, über die der Bundestag Anfang Dezember in erster Lesung beriet.
Am häufigsten wurden 2024 hierzulande laut der Stiftung Menschen nach ihrem Tod Nieren (1.391) entnommen, dahinter folgten Lebern (785) und Herzen (315). 290 Mal entnahm ärztliches Personal toten Spendern Lungen, 71 Mal Bauchspeicheldrüsen und zwei Mal Därme.