Osnabrück, Hildesheim (epd). Betroffene von sexuellem Missbrauch in der katholischen Kirche mahnen mehr Tempo an bei der Aufarbeitung von Fällen sexualisierter Gewalt in den drei nördlichen Bistümern Osnabrück, Hildesheim und Hamburg. Dabei solle das Bistum Osnabrück die Rolle des Schrittmachers spielen, wie der Betroffenenrat Nord am Montag mitteilte: „Wir hoffen, dass in 2025 das Bistum Osnabrück die Rolle des Pacemakers spielt, das Bistum Hildesheim seinen Abstand verringern kann und das Erzbistum Hamburg merkt, dass die anderen losgelaufen sind.“
Der Schutzprozess im Bistum Osnabrück mit einer unabhängigen Monitoringgruppe, einer unabhängigen Beauftragten und einer Ombudsperson habe „Leuchtturmcharakter“ für die Bistümer Hildesheim und Hamburg, sagte Ilona Düing, Co-Sprecherin des Betroffenenrats. Der neue Bischof Dominicus Meier habe bereits deutlich gemacht, dass er die Aufarbeitung und die Erinnerungskultur als zentrale Aufgaben betrachte.
Auch das Bistum Hildesheim ist nach Aussagen des Betroffenenrats auf einem guten Weg. Die Bistumsleitung habe eine weitere Studie sowie die Einrichtung einer Lotsen- und einer Ombudsstelle angekündigt. Der Umgang mit Betroffenen sei wertschätzend und sensibel.
Nicht nachzuvollziehen sei jedoch die Entscheidung, den ehemaligen Bischof Heinrich Maria Janssen (1907-1988) trotz schwerer Missbrauchsvorwürfe nicht aus der Bischofsgruft zu entfernen, sagte Norbert Thewes vom Sprecherteam. Insgesamt seien die Gespräche mit der Bistumsleitung in Hildesheim schwieriger geworden.
Ein schlechtes Zeugnis spricht der Betroffenenrat dem Erzbistum Hamburg aus. Es gebe unter anderem keine Lotsen- oder Ombudsstelle. Der Datenschutz werde der Aufarbeitung vorgeordnet. Tatverdächtige Kleriker würden öffentlich gewürdigt, einige in Gemeinden eingesetzt.
Ferner kritisierte der Betroffenenrat, dass alle drei Bistümer „weiterhin Teil des sehr intransparenten Verfahrens zur Anerkennung des Leids der Deutschen Bischofskonferenz“ sind. Zudem hätten sie bisher nicht erklärt, bei Schmerzensgeldklagen generell auf die Einrede der Verjährung zu verzichten.