Münster, Coesfeld (epd). Das Verwaltungsgericht Münster hat die Ausweisung eines wegen Mordes rechtskräftig verurteilten Mannes aus Kasachstan bestätigt. Der Aufenthalt des Klägers in Deutschland stelle eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit dar, heißt es in dem am Donnerstag in Münster veröffentlichten Urteil. (AZ.: 7 K 2931/20 ) Aufgrund der von ihm verübten Straftaten sei mit hinreichender Wahrscheinlichkeit davon auszugehen sei, dass er künftig erneut vergleichbare, insbesondere das Leben oder die körperliche Unversehrtheit anderer Personen potenziell beeinträchtigende Straftaten begehen werde.
Nach einer tödlichen Messerattacke auf einen Familienvater auf der Kirmes „Send“ in Münster war der Mann im Oktober 2023 vom Landgericht wegen Mordes zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt worden. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat das Urteil bestätigt. (AZ.: 4 StR 175/24)
Zuvor war der kasachische Staatsangehörige schon aktenkundig geworden und hatte unter anderem wegen sexuellen Missbrauchs eines Kindes eine mehrjährige Jugendstrafe in Haft verbüßt. Der Kreis Coesfeld drohte ihm im November 2020 per Bescheid, ihn in seine Heimat abzuschieben. Dagegen erhob er vor dem Verwaltungsgericht Münster Klage und erreichte, dass die Abschiebung vorerst ausgesetzt wurde.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Dagegen kann innerhalb eines Monats nach Zustellung die Zulassung der Berufung an das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen beantragt werden.