Berlin (epd). Der Rechtsausschuss des Bundestags hat am Mittwoch in Berlin eine Anhörung von Sachverständigen zur Neuregelung von Schwangerschaftsabbrüchen beschlossen. Sie soll am Abend des 10. Februar nächsten Jahres stattfinden, einen Tag vor der letzten Sitzung des Bundestags in dieser Legislaturperiode. Das teilte der Bundestag mit. Nach Angaben von Teilnehmern der Sitzung des Rechtsausschusses kam der Terminvorschlag von der Union.
Abgeordnete aus den Reihen der SPD, der Grünen und der Linken haben einen Gruppenantrag in den Bundestag eingebracht, um Abtreibungen zu entkriminalisieren. Sie sollen danach bis zur zwölften Schwangerschaftswoche nicht mehr strafbar sein. Die Beratungspflicht für Frauen soll beibehalten werden. Es entfällt aber die Wartezeit von drei Tagen zwischen Beratung und Abbruch. Die Kosten sollen die Krankenkassen übernehmen. Der Antrag wird von 327 der 733 Bundestagsabgeordneten unterstützt und wurde nach der ersten Beratung Anfang Dezember in den Rechtsausschuss überwiesen.
In Deutschland werden Abtreibungen in den ersten drei Monaten einer Schwangerschaft nicht bestraft, wenn das vorgeschriebene Verfahren mit einer Beratung eingehalten wird. Sie sind aber rechtswidrig und werden daher auch von den Krankenkassen nicht erstattet.