Bundestag debattiert über Legalisierung von Abtreibungen

Bundestag debattiert über Legalisierung von Abtreibungen

Berlin (epd). Der Bundestag hat am Donnerstag mit den Beratungen über eine Legalisierung von Abtreibungen bis zur zwölften Schwangerschaftswoche begonnen. Die Abgeordneten debattierten in Berlin über einen Gruppenantrag, der von Parlamentarierinnen und Parlamentariern aus der SPD, von den Grünen und aus der Linken initiiert wurde.

Eine der Initiatorinnen des Antrags, die SPD-Rechtspolitikerin Carmen Wegge, appellierte an die Mitglieder des Bundestags, eine Neuregelung von Abtreibungen, die von der Mehrheit der Gesellschaft getragen werde, zu „einer Sternstunde des Parlaments“ zu machen. Sie nannte den Gesetzentwurf einen moderaten und abgewogenen Vorschlag.

Ihm zufolge sollen Abtreibungen nicht mehr im Strafrechtsparagrafen 218 geregelt werden. Die Beratungspflicht für Frauen wird beibehalten, die Bedenkzeit von drei Tagen zwischen Beratung und Eingriff soll entfallen. Die Kosten eines Abbruchs sollen die Krankenkassen übernehmen. Mehr als 320 Abgeordnete der 733 Mitglieder des Bundestages unterstützen den Entwurf, darunter auch Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD), Vizekanzler Robert Habeck und Außenministerin Annalena Baerbock (beide Grüne).

Die Vorsitzende des Rechtsausschusses im Bundestag, Elisabeth Winkelmeier-Becker (CDU), lehnt den Gesetzesentwurf ab. Sie verteidigte in der Debatte die geltende Regelung. Den Abbruch im ersten Drittel der Schwangerschaft als rechtmäßig zu erklären, sei "unvereinbar mit der Menschenwürde und dem Lebensrecht des Kindes”, sagte Winkelmeier-Becker.

In Deutschland werden Abtreibungen in den ersten drei Monaten einer Schwangerschaft nicht bestraft, wenn das vorgeschriebene Verfahren mit einer Beratung eingehalten wird. Sie sind aber rechtswidrig, weshalb die Kosten nicht übernommen werden und die Zahl der Praxen, die Abbrüche vornehmen, seit Jahren zurückgeht.

Der Abtreibungskompromiss geht auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts zurück, wonach der Staat den Schutz des ungeborenen Lebens ebenso zu beachten hat wie das Selbstbestimmungsrecht der Schwangeren.