Berlin (epd). Das Zentralkomitee der deutschen Katholiken (ZdK) hat vor einer schnellen Änderung des Abtreibungsrechts gewarnt. „Im Galopp will eine interfraktionelle Gruppe offenbar ein neues Gesetz noch vor der Neuwahl des Bundestags durchbringen“, teilte die ZdK-Präsidentin Irme Stetter-Karp vor der ersten Beratung eines Gesetzentwurfs am Donnerstag im Bundestag mit. Sie halte das für fatal, die Debatte über die Änderung des Abtreibungsrechts müsse „gesellschaftlich breit“ geführt werden. Bundesfamilienministerin Lisa Paus (Grüne) stellte sich indes hinter den Gruppenantrag.
Sie sprach von einer „moderaten Weiterentwicklung des geltenden Rechts“. „Frauen dürfen nicht mehr kriminalisiert und stigmatisiert werden, weil sie sich selbstbestimmt für einen Abbruch einer Schwangerschaft in der Frühphase entscheiden“, sagte die Grünen-Politikerin dem „RedaktionsNetzwerk Deutschland“ (Donnerstag).
Nach dem Vorschlag einer Gruppe von Abgeordneten aus SPD, Grünen und der Linken sollen Abtreibungen bis zur zwölften Woche nach der Empfängnis nicht mehr strafbar sein. Schwangerschaftsabbrüche sollen demnach nicht mehr im Strafrechtsparagrafen 218, sondern im Schwangerschaftskonfliktgesetz geregelt werden. Der Gesetzentwurf sieht weiterhin eine Beratungspflicht für Frauen vor, es entfällt aber die Wartezeit von drei Tagen zwischen Beratung und Abbruch. Die Kosten sollen von den Krankenkassen übernommen werden.
ZdK-Präsidentin Stetter-Karp kritisiert nicht nur eine fehlende Debatte, sondern auch den Inhalt des Gesetzentwurfs. Wenn ein Abbruch bis zum Ende der zwölften Schwangerschaftswoche künftig nicht mehr rechtswidrig sein solle, werde die doppelte Anwaltschaft für das ungeborene Leben und die Frauen aufgegeben, sagte sie. Ein „abgestufter Lebensschutz“ sei aus katholischer Sicht nicht zu akzeptieren. „Leben ist Leben - von Anfang an“, betonte die Präsidentin.
Der Humanistische Verband Deutschlands unterstützt den Gesetzesvorstoß als „einen ersten Schritt in die richtige Richtung“. Für den Verband geht der Gesetzesentwurf jedoch nicht weit genug. „Wir hätten uns ein deutlich weiterreichendes neues Gesetz gewünscht, denn leider wird im Entwurf für eine nunmehr zu normierende Rechtmäßigkeit die knappe Zwölf-Wochen-Frist beibehalten“, erklärte Christiane Herrmann, Vorstandsmitglied des Verbands.
Auch die Initiatoren der Kampagne „Abtreibungen legalisieren“ stören sich an der Zwölf-Wochen-Frist und der ebenfalls im Entwurf enthaltenden Beratungspflicht. Sie forderten die Abgeordneten auf, nachzujustieren. Das Bündnis hat zu zwei Großdemonstrationen für den kommenden Samstag in Berlin und Karlsruhe aufgerufen.