Berlin (epd). Die Bundesregierung will noch vor den Neuwahlen die künftige Finanzierung von Frauenhäusern in Deutschland neu regeln. Das Kabinett brachte am Mittwoch in Berlin den Entwurf von Familienministerin Lisa Paus (Grüne) für ein Gewalthilfegesetz auf den Weg. Danach soll ein individueller Rechtsanspruch auf Beratung und Hilfe eingeführt werden. Von 2027 an will der Bund in die Finanzierung einsteigen.
Die Länder sollen verpflichtet werden, ein ausreichendes Angebot an Schutzplätzen und Beratungsstellen bereitzuhalten. Für die Frauen und andere Betroffene sollen die Leistungen kostenfrei sein. Heute finanzieren Länder und Kommunen die Hilfen, der Bund gibt nur Zuschüsse. In den meisten Bundesländern müssen Frauen für ihren Aufenthalt im Frauenhaus eine Zuzahlung leisten. Das Gesetz sieht außerdem mehr Prävention und Aufklärung vor.
Paus sagte im Anschluss: „Mit diesem Gesetz können wir die Gewalt bekämpfen.“ Es müsse nun zügig im Bundestag beraten werden. Die Grünen-Politikerin appellierte an die Parlamentarier, das Vorhaben zu unterstützen. Die Union müsste zustimmen, denn die rot-grüne Regierung hat nach dem Ampel-Aus keine eigene Mehrheit mehr.
Hilfsangebote und Zufluchtsstätten für Opfer männlicher und häuslicher Gewalt sind bundesweit unterfinanziert. Gemessen an Deutschlands Verpflichtungen aus internationalen Abkommen zur Bekämpfung der Gewalt gegen Frauen fehlen im ganzen Land tausende Schutzplätze. Frauenhäuser müssen Schutzsuchende abweisen, Beratungsstellen beklagen lange Wartezeiten.
Dem Bundeskriminalamt zufolge nimmt die Gewalt gegen Frauen und Mädchen zu. Im vergangenen Jahr stiegen im Vergleich zu 2022 die registrierten Sexualstraftaten um 6,2 Prozent und Fälle häuslicher Gewalt um 5,6 Prozent. Die Behörden registrierten 938 Tötungsversuche, 360 Frauen wurden umgebracht. In Frauenhäusern und Schutzwohnungen suchten rund 14.200 Frauen mit 16.000 Kindern Zuflucht.