Staatsrechtler warnt eindringlich vor AfD-Verbotsverfahren

Staatsrechtler warnt eindringlich vor AfD-Verbotsverfahren

Osnabrück, Oldenburg (epd). Der Staatsrechtler Volker Boehme-Neßler warnt eindringlich vor einem Verbotsverfahren gegen die AfD. „Würde ein Verbot abgelehnt werden, wovon ich aktuell ausgehe, hätte die Partei eine offizielle staatliche Bescheinigung ihrer Verfassungstreue“, sagte der an der Uni Oldenburg lehrende Professor der „Neuen Osnabrücker Zeitung“ (Mittwoch).

Nach Ansicht des Juristen und Politikwissenschaftlers gibt es „sicher waschechte Nazis in der AfD“. Die Frage sei aber, ob diese Leute die Partei als Ganzes prägten. „Da wäre ich mir nicht so sicher. Hinzu kommt, dass das Grundgesetz auch toleriert, wenn man Nazi-Meinungen vertritt.“ Die Meinungsfreiheit der Verfassung reiche sehr weit.

Er sehe nicht, dass die AfD als Gesamtpartei eine rechtsextremistische Partei sei, noch dass sie die Verfassung aggressiv bekämpfe, sagte Boehme-Neßler: „Die Voraussetzungen für ein Parteiverbot liegen aus meiner Sicht deshalb nicht vor.“

Zugleich verwies Boehme-Neßler auf den großen Wählerzuspruch der AfD - aus seiner Sicht ebenfalls ein Argument gegen ein Verbot. Wer jetzt ein Parteiverbot beantrage, sende eine fatale Botschaft nach dem Motto „wenn es politisch nicht gelingt, die Partei zu bekämpfen, dann wird sie eben juristisch verboten“. An die Wähler der AfD ginge die Botschaft, sie hätten die falsche Partei gewählt. „Zur freiheitlichen Demokratie passt das nicht.“