Berlin (epd). Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) will das Amt des Bundesopferbeauftragten gesetzlich verankern. Die Unterstützung für Betroffene terroristischer Anschläge solle auf eine gesetzliche Grundlage gestellt werden, um eine dauerhafte und verlässliche Unterstützung zu gewährleisten, erklärte Buschmann, dessen Ministerium am Montag einen entsprechenden Gesetzentwurf veröffentlichte. Bundeskabinett und Bundestag müssen über die Pläne noch beraten.
Zugleich sollen mit dem Gesetz den Angaben zufolge Vorgaben der EU-Richtlinie zur Terrorismusbekämpfung umgesetzt werden. Sie verlangt unter anderem, dass Unterstützungsangebote für Betroffene terroristischer Gewalt unverzüglich und so lange wie notwendig nach einem Anschlag zur Verfügung stehen.
Das Amt des „Beauftragten der Bundesregierung für die Anliegen von Betroffenen von terroristischen und extremistischen Anschlägen im Inland“ wurde 2018 eingerichtet. Das von Buschmann angestrebte Gesetz soll Zuständigkeit und Aufgaben des Beauftragten festlegen.
Geplant ist demnach weiterhin, dass der oder die Beauftragte von der Bundesregierung bestellt wird und tätig wird bei terroristischen Straftaten im Inland, „wenn diesen eine bundesweite Bedeutung zukommt“. Verletzte oder traumatisierte Opfer von Anschlägen sowie Hinterbliebene können sich an die Stelle wenden. Aktueller Bundesopferbeauftragter ist der FDP-Politiker und evangelische Theologe Pascal Kober.