Leipzig (epd). Im Disziplinarverfahren gegen den Richter im Ruhestand, Jens Maier, strebt das sächsische Justizministerium statt einer Entfernung aus dem Dienst nun die Aberkennung der Ruhestandsbezüge an. Das liege daran, dass sich Maier seit Oktober 2023 im Ruhestand befinde, erläuterte die für Personal zuständige Abteilungsleiterin im Justizministerium, Nadja Anders, am Freitag bei der Verhandlung vor dem sächsischen Dienstgericht für Richterinnen und Richter in Leipzig. (AZ: 22 DG 2/23)
„Die Aberkennung der Ruhestandsbezüge entspricht der Entfernung aus dem Dienst bei aktiven Richtern“, fügte Anders an. Das Ministerium hatte die Disziplinarklage zuerst im Juli 2023 erhoben, als Maier zwar nicht mehr als Richter arbeiten durfte, aber noch volle Bezüge erhielt. Im Januar reichte das Ministerium die Klage beim Dienstgericht auch elektronisch ein und änderte den Antrag dabei ab, indem nun die Aberkennung der Ruhestandsbezüge verlangt wurde.
Richter Maier wird vorgeworfen, über die rechtsextremistischen Gewalttaten des Terroristen Anders Breivik im April 2017 öffentlich geäußert zu haben, dieser sei „aus Verzweiflung zum Massenmörder geworden“. In diesem Zusammenhang soll er die Frage aufgeworfen zu haben, ob nicht der „um sich greifende“ Multikulturalismus und die „Vermischung“ der Kulturen innerhalb westlicher Gesellschaften durch die Einwanderung von „Kulturfremden“ zum „Wahnsinnigwerden“ sei.
Laut der Vorsitzenden Richterin Yvonne Wagner steht das Gericht vor der Aufgabe, den Inhalt der Rede im Original zu ermitteln. Hierzu will das Dienstgericht bei einem weiteren Verhandlungstermin Ende November einen Journalisten als Zeugen vernehmen, der bei der Rede Maiers im April 2017 anwesend war. Maiers Anwalt Jochen Lober hat als Zeugen den sächsischen AfD-Landtagsabgeordneten Norbert Mayer benannt, der ebenfalls befragt werden soll.
Ein weiterer Vorwurf betrifft eine Äußerung auf einer von Maier zu Wahlkampfzwecken eingerichteten Facebook-Seite. Dort hatte er über die Journalistin Marietta Slomka nach der ZDF-Wahlsendung im September 2017 geäußert: „GEZ abschaffen, Slomka entsorgen!“ Abteilungsleiterin Anders führte aus, hier werfe das Ministerium Maier das Unterlassen einer ausreichenden Kontrolle über seinen Facebook-Account vor.
Anders sagte, der Screenshot sei erst erstellt worden, als das Ministerium 2022 Vorermittlungen zu Maier begonnen habe. Anwalt Lober gab an, die Facebook-Seite Maiers sei im Oktober 2021 gelöscht worden, als Maier nicht mehr Abgeordneter des Bundestags gewesen sei.
Maier war nach der Wahl 2017 als Abgeordneter in den Bundestag eingezogen. 2021 schied er aus dem Bundestag aus, weil er den Wahlkreis in Dresden nicht direkt gewann und trotz Listenplatz 2 nicht wieder in das Parlament einziehen konnte. Danach wollte er wieder zurück als Richter ans Landgericht Dresden, wurde aber im März 2022 dem Amtsgericht Dippoldiswalde zugewiesen.
Ebenfalls im März 2022 untersagte das Dienstgericht Maier vorläufig die Führung der Amtsgeschäfte. Im Dezember 2022 erklärte das Dienstgericht die Versetzung Maiers in den Ruhestand für zulässig. Diese Entscheidung bestätigte der Bundesgerichtshof im Oktober 2023.