Niedersachsen will Strafbarkeit von verbaler sexueller Belästigung

Niedersachsen will Strafbarkeit von verbaler sexueller Belästigung

Hannover (epd). Niedersachsen will einen Gesetzentwurf zur Strafbarkeit verbaler und nonverbaler sexueller Belästigung in den Bundesrat einbringen. Das beschloss die Landesregierung in Hannover am Dienstag. Ziel sei es, insbesondere Frauen und Mädchen zukünftig besser vor Angriffen auf ihre sexuelle Selbstbestimmung zu schützen.

Der vom Kabinett beschlossene Gesetzentwurf sieht den Angaben zufolge zur Schließung dieser Strafbarkeitslücke die Einfügung eines neuen Tatbestandes der verbalen und nonverbalen sexuellen Belästigung in das Strafgesetzbuch vor. Sexuell belästigende Äußerungen und damit vergleichbare nonverbale Verhaltensweisen würden damit zukünftig unter Strafe gestellt, wenn sie die Schwelle der Erheblichkeit überschritten. Der Entwurf sieht als Strafandrohung eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe vor.

Sexuelle Belästigungen durch verbale Äußerungen und Gesten seien ein weitverbreitetes Phänomen, erklärte die Staatskanzlei. Dabei zeigten Untersuchungen, dass auch nicht körperliche sexuelle Belästigungen erhebliche Auswirkungen auf die Lebensgestaltung und die psychische Gesundheit der Betroffenen haben könnten. Für das Zusammenleben in der Gesellschaft seien sie mitunter unerträglich.

Gleichwohl seien solche Belästigungen in Deutschland - anders als in einigen anderen europäischen Ländern - derzeit grundsätzlich nicht strafbar. Auch als Ordnungswidrigkeit könnten sie in der überwiegenden Anzahl der Fälle nicht verfolgt werden.