Berlin (epd). Der Bundestag hat nach wochenlangem Ringen der Fraktionen das Sicherheitspaket der Bundesregierung verabschiedet. Das Parlament beschloss am Freitag eine Reihe von Gesetzesänderungen, darunter eine Ausweitung von Messerverboten und der Befugnisse von Sicherheitsbehörden. Das soll den Schutz und die Verfolgung terroristischer Taten verbessern. Verabschiedet wurden auch Verschärfungen im Asylrecht, die Teilen der Opposition nicht weit genug gehen.
Das Sicherheitspaket ist eine Reaktion auf den islamistisch motivierten Messeranschlag in Solingen am 23. August, bei dem drei Menschen getötet und acht verletzt wurden. Der mutmaßliche Täter ist ein Asylbewerber aus Syrien, der in einen anderen EU-Staat hätte abgeschoben werden können. Die Debatte über Sicherheitsmaßnahmen wurde deswegen von einer hitzigen Diskussion über die Flüchtlingspolitik überlagert.
Das Gesetz der Ampel-Koalition sieht vor, dass Asylbewerber, die nach der Dublin-Regelung in einen anderen europäischen Staat überstellt werden könnten, keine Sozialleistungen mehr bekommen sollen. Ist die Überstellung „tatsächlich oder rechtlich“ nicht möglich, soll es keinen Leistungsausschluss geben. Das gilt zum Beispiel, wenn der andere EU-Staat der Überstellung nicht zustimmt. Nach der Dublin-Regelung ist in der Regel der Staat für die Aufnahme zuständig, über den ein Schutzsuchender in die EU gekommen ist.
Für die Verschärfung bei den Sozialleistungen für Flüchtlinge stimmten 361 Abgeordnete, 290 dagegen. Neun enthielten sich.
CDU und CSU fordern eine drastischere Verschärfung der Asylpolitik. Ihre Kernforderung ist, Schutzsuchende an den deutschen Grenzen zurückzuweisen, was europarechtlich umstritten ist. Wiederholt brachte die Fraktion die Debatte auf die Tagesordnung des Bundestags. Einen Änderungsantrag der Union zum Gesetzentwurf der Ampel, der Zurückweisungen auch von Flüchtlingen ausdrücklich im Asylgesetz festschreiben sollte, lehnte das Parlament am Freitag schließlich mehrheitlich ab.
Die erste namentliche Abstimmung des Antrags am Freitag wurde für ungültig erklärt. Bundestagsvizepräsidentin Petra Pau (Linke) erklärte, dass sich in der Wahlurne Stimmkarten von einer aus dem Bundestag ausgeschiedenen Abgeordneten befanden. Wegen zahlreicher namentlicher Abstimmungen nahm das Stimmprozedere deutlich mehr Zeit in Anspruch als die vorausgehende 80-minütige inhaltliche Debatte.
Auch ein weiterer Entschließungsantrag mit Forderungen etwa nach einem Stopp von Aufnahmeprogrammen und dem Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten wurde vom Bundestag nicht angenommen. Zudem beschwerte sich der parlamentarische Geschäftsführer Thorsten Frei (CDU) über das Verhalten der Koalition, die mit ihrer Mehrheit Anträge der Union nicht aus dem Ausschuss „herausgelassen“ habe. Seine Fraktion hatte zuvor deswegen eine Absetzung der Beratung des Sicherheitspakets gefordert, was wiederum mit der Mehrheit der Stimmen der Koalition abgelehnt wurde.
Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) lobte ihr Gesetzespaket als einer „der wichtigsten Fortschritte in der inneren Sicherheit“. Sie verteidigte auch die im Parlament noch vorgenommenen Änderungen, etwa bei der Abschwächung der Möglichkeiten zum Ausschluss von Sozialleistungen. Es seien rechtsstaatliche Regelungen, „die hinterher vor Gericht auch halten“, sagte sie im Bundestag.