Bundestag beschließt Leistungskürzung für Dublin-Flüchtlinge

Bundestag beschließt Leistungskürzung für Dublin-Flüchtlinge

Berlin (epd). Der Bundestag hat am Freitag drastische Leistungsreduzierungen für Flüchtlinge, für die ein anderer EU-Staat zuständig ist, beschlossen. Mit der Mehrheit der Stimmen verabschiedete das Parlament ein Gesetz, nach dem Asylbewerber, die nach der Dublin-Regelung in einen anderen europäischen Staat überstellt werden können, keine Sozialleistungen mehr bekommen sollen.

Ist die Überstellung „tatsächlich oder rechtlich“ nicht möglich, soll es keinen Leistungsausschluss geben. Das gilt zum Beispiel, wenn der andere EU-Staat der Überstellung nicht zustimmt. Die zunächst drastischer geplanten Möglichkeiten für Leistungskürzungen wurden bei den parlamentarischen Beratungen damit teilweise wieder zurückgenommen. Nach der Dublin-Regelung ist in der Regel der Staat für die Aufnahme zuständig, über den ein Schutzsuchender in die EU gekommen ist.

Die Asylrechtsverschärfung ist ein Teil des sogenannten Sicherheitspakets der Ampel-Koalition, über das der Bundestag am Freitag abschließend beraten hat. Das Paket, das auch eine Verschärfung des Waffenrechts und eine Ausweitung der Befugnisse der Sicherheitsbehörden vorsieht, ist eine Reaktion auf den islamistisch motivierten Messeranschlag in Solingen am 23. August, bei dem drei Menschen getötet und acht verletzt wurden. Der mutmaßliche Täter ist ein Asylbewerber aus Syrien, der in einen anderen EU-Staat hätte abgeschoben werden können.

Die Debatte über Sicherheitsmaßnahmen wurde deswegen auch von einer hitzigen Diskussion über die Flüchtlingspolitik überlagert. CDU und CSU fordern eine drastische Verschärfung der Asylpolitik. Ihre Kernforderung ist, Schutzsuchende an den deutschen Grenzen zurückzuweisen, was europarechtlich umstritten ist. Einen Änderungsantrag der Union zum Gesetzentwurf der Ampel, der Zurückweisungen auch von Flüchtlingen ausdrücklich im Asylgesetz festschreiben sollte, lehnte das Parlament mehrheitlich ab.