Berlin (epd). Die Länder können in den kommenden beiden Jahren mit jeweils rund zwei Milliarden Euro vom Bund für ihre Kindertagesstätten rechnen. Der Bundesrat billigte am Freitag in Berlin das dritte Kita-Qualitätsgesetz, das der Bundestag vor gut einer Woche beschlossen hatte. Hauptanliegen ist es, die Zahl der Erzieherinnen und Erzieher in den Einrichtungen zu erhöhen und die Kita-Leitungen zu entlasten.
Die zusätzlichen Mittel sollen nicht dafür ausgegeben werden, Eltern von den Kita-Beiträgen zu befreien oder die Beiträge zu senken. Bisher durften die Bundeszuschüsse dafür verwendet werden. Die Kindertagesstätten können das Geld auch einsetzen, um die Sprachentwicklung der Kinder zu fördern, Sportangebote zu machen oder die Verpflegung zu verbessern.
Der Bund unterstützt die Länder bei der Verbesserung der Kinderbetreuung seit 2019 mit finanziellen Zuschüssen. Das sogenannte „Gute-Kita-Gesetz“ wurde seitdem mehrfach weiterentwickelt. Langfristiges Ziel sind bundesweit einheitliche Qualitäts-Standards.