Mützenich warnt vor verfrühtem AfD-Verbotsverfahren

Mützenich warnt vor verfrühtem AfD-Verbotsverfahren

Osnabrück (epd). SPD-Fraktionschef Rolf Mützenich hält die Initiative von Bundestagsabgeordneten mehrerer Fraktionen für ein AfD-Verbotsverfahren für verfrüht. „Ich warne davor, schon jetzt ein Parteiverbot gegen die AfD auf den Weg zu bringen“, sagte Mützenich der „Neuen Osnabrücker Zeitung“ (Montag). Die Initiatoren hätten zwar „gute Absichten, denn die AfD ist eine große Bedrohung für die Demokratie.“ Aber ein Verbot sei im Grundgesetz mit hohen Hürden versehen.

„Zurzeit sehe ich noch nicht die kompletten Voraussetzungen dafür gegeben, diesen Weg zu gehen“, erklärte Mützenich. „Zudem würde uns ein Verbotsverfahren die Chance nehmen, die AfD politisch zu stellen, und den Rechtsextremen würde es die Chance geben, ihren Außenseiter- und Opfer-Mythos zu pflegen.“

Er habe zwar Verständnis für diejenigen, die ein Verbotsverfahren gegen die AfD rechtlich und politisch anders bewerten. „Aber ich möchte, dass meine Fraktion in dieser schwierigen Frage zusammenbleibt“, betonte der Fraktionschef der SPD und sagte weiter: „Ich habe ein hohes Vertrauen in die Verfassungsschutzämter, insbesondere in den Bundesverfassungsschutz, dass sie weiterhin alle Möglichkeiten nutzen, um Beweismaterial für die Verfassungsfeindlichkeit der AfD zu sammeln.“

Abgeordnete mehrerer Bundestagsfraktionen haben gemeinsam einen Antrag für ein Verbotsverfahren gegen die AfD erarbeitet. Der Entwurf soll in dieser Woche in den Fraktionen diskutiert werden, wie der CDU-Abgeordnete Marco Wanderwitz der „Augsburger Allgemeinen“ (Samstag) gesagt hatte. Einen Antrag zu einem Parteienverbot können Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung beim Bundesverfassungsgericht stellen.