Berlin (epd). Arbeitslose Bürgergeld-Bezieher sollen enger vom Jobcenter betreut werden. Das Bundeskabinett billigte am Mittwoch in Berlin eine Vorlage aus dem Bundesarbeitsministerium, wonach die Leistungsbeziehenden künftig monatlich statt halbjährlich im Jobcenter erscheinen sollen, wenn das für ihre Eingliederung in den Arbeitsmarkt erforderlich ist. Die Gesetzesänderung muss vom Bundestag beschlossen werden. Sie ergänzt Änderungen beim Bürgergeld, die das Kabinett vor einer Woche auf den Weg gebracht hat.
Im monatlichen Gespräch soll der Kooperationsplan überprüft und angepasst werden. Die Neuregelung der Meldepflichten zielt auf Menschen, die weniger als ein Jahr erwerbslos sind, die Weiterbildungen, Integrations- oder Sprachkurse absolviert haben oder noch jung sind. Ziel ist es, eine längere Erwerbslosigkeit zu vermeiden. Die Neuregelung gilt nicht für Bürgergeld-Beziehende, die krank, wegen Kinderbetreuung oder Pflege eingeschränkt sind, Kurse absolvieren oder aus anderen Gründen keine Arbeit aufnehmen können.
Die Ampel-Koalition verschärft derzeit im Rahmen ihrer Wachstumsinitiative für die Wirtschaft die Regeln im Bürgergeld. Unter anderem müssen Leistungsbezieherinnen und -bezieher mit einer Kürzung ihrer Sätze um 30 Prozent rechnen, wenn sie eine zumutbare Arbeit, Ausbildung oder Eingliederungsmaßnahme ohne triftigen Grund ablehnen. Mit der Ablösung von Hartz IV durch das Bürgergeld waren die Vorschriften für die Bezieherinnen und Bezieher gelockert worden. Das hatte für heftige Debatten gesorgt, auf die die Ampel-Koalition nun reagiert.