Kassel, Frankfurt a. M. (epd). Die Stadt Frankfurt am Main durfte eine für den Jahrestag des Hamas-Überfalls angemeldete Pro-Palästina-Demonstration nicht verbieten. Der Hessische Verwaltungsgerichtshof in Kassel bestätigte am Montag einen Beschluss des Verwaltungsgerichts Frankfurt, das das behördliche Verbot bereits am Freitag für rechtswidrig erklärt hatte. Eine angemeldete Versammlung dürfe nicht allein wegen des Termins verboten werden. Dies komme nach geltender Gesetzeslage allenfalls bei Jahrestagen infrage, die im Zusammenhang mit der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft stünden. Der Beschluss ist nicht anfechtbar. (AZ: 5 L 3492/24.F)
Die Stadt Frankfurt habe auch nicht hinreichend dargelegt, dass bei der Demonstration eine unmittelbare Gefährdung der öffentlichen Sicherheit drohe, rügten die Richter. Vielmehr habe die Anmelderin bereits mehrfach „weitgehend friedliche und störungsfreie Versammlungen durchgeführt“.
Hessens Innenminister Roman Poseck (CDU) sagte, dass die Stadt Frankfurt mit dem angestrebten Verbot „Haltung bewiesen“ habe. „Ich bedauere, dass die Gerichte dieses Demonstrationsverbot gekippt haben. Nun gilt es, diese Entscheidungen zu akzeptieren und umzusetzen“, erklärte Poseck. Die Polizei sei gut vorbereitet und werde die Demonstration in Frankfurt „mit einem hohen Aufgebot an Kräften begleiten und bei Straftaten schnell und konsequent einschreiten“.
Bei einem Treffen mit den Spitzen der hessischen Sicherheitsbehörden sei entschieden worden, den Erlass zur erhöhten Polizeipräsenz bis auf Weiteres zu verlängern. Die Regelungen waren als Reaktion auf den Terroranschlag von Solingen Ende August zunächst befristet bis Montag in Kraft gesetzt. Besonders im Blick seien der Schutz jüdischer Einrichtungen und Feiertage sowie die November beginnenden Weihnachtsmärkte.
„Bei den Demonstrationen wird immer wieder das Existenzrecht Israels öffentlich geleugnet und zur Zerstörung des Staates Israel aufgerufen“, so Poseck weiter: „Es ist dabei aus meiner Sicht deutlich geworden, dass der gegenwärtige Rechtsrahmen nicht ausreicht.“ Den Angaben zufolge haben die Innenministerinnen und Innenminister bei der vergangenen Innenministerkonferenz Posecks Initiative zugestimmt, dass „es eine bundesgesetzliche Regelung braucht, um das Leugnen des Existenzrechts Israels unter Strafe zu stellen. Der Bund muss die Strafbarkeitslücke schließen, um es den Versammlungsbehörden zu erleichtern, rechtssichere Verbote auszusprechen“, sagte Poseck.
Die Demonstration mit dem Motto „Für ein freies Palästina - Der Sieg gehört der Gerechtigkeit“ war von einer Privatperson für Montagnachmittag angemeldet worden. Der 7. Oktober ist der erste Jahrestag des Überfalls der Hamas auf Israel, bei dem palästinensische Terroristen rund 1.200 Menschen töteten und mehr als 250 als Geiseln verschleppten, die teilweise bis heute in der Hand der Hamas sind. Der Überfall war der Auslöser des Gaza-Kriegs mit mehreren Zehntausend Toten auf palästinensischer Seite, der bis heute anhält.