Indien: Vergewaltigung in der Ehe soll nicht ins Strafgesetzbuch

Indien: Vergewaltigung in der Ehe soll nicht ins Strafgesetzbuch

Neu-Delhi (epd). Die indische Regierung will Vergewaltigung in der Ehe nicht als Straftat in das Strafgesetzbuch aufnehmen. In der Ehe bestehe die Erwartung auf einen angemessenen sexuellen Zugang, hieß es in einer Erklärung des Innenministeriums an das Höchste Gericht, wie die Zeitung „The Hindu“ am Freitag berichtete. Obwohl der Ehemann seine Frau nicht zum Geschlechtsverkehr zwingen dürfe, bestehe ein qualitativer Unterschied zwischen nicht einvernehmlichem Sex innerhalb und außerhalb der Ehe. Damit reagierte die Regierung auf Petitionen der Zivilgesellschaft vor dem Gericht für eine Kriminalisierung.

Befürworter der Regierungs-Entscheidung argumentieren, dass sie notwendig sei, um die Institution der Ehe zu schützen. Kritiker hingegen verurteilen sie als rückschrittlich und frauenfeindlich. Frauenrechtsgruppen und Aktivisten fordern seit Jahren, dass Vergewaltigung in der Ehe gesetzlich als Verbrechen anerkannt wird, da Frauen keinen Schutz vor ihrem Ehemann hätten. Denn Vergewaltigung in der Ehe ist außer in Fällen von Trennung oder Gewalt legal.

Nach Einschätzung von Premierminister Narendra Modi würde die Kriminalisierung von Vergewaltigung in der Ehe die traditionelle Struktur der Ehe und des Familienlebens zerstören. Regierungsvertreter argumentieren zudem damit, dass Frauen mit einem solchen Gesetz falsche Anschuldigungen erheben könnten, um Ehemänner zu erpressen oder eine Scheidung zu beschleunigen. Scheidungen sind in Indien sehr selten und ziehen sich oft über Jahre hin.

In vielen Teilen des Landes gilt die Ehe als unantastbar und der Frau kommt eine untergeordnete Rolle zu. Die Debatte über eine Kriminalisierung von Vergewaltigung wird seit Jahren sehr emotional und polarisiert geführt.