Berlin (epd). Schwangere Frauen und medizinisches Personal sind künftig besser vor Belästigungen von Abtreibungsgegnern vor Beratungsstellen und Arztpraxen geschützt. Der Bundesrat billigte am Freitag in Berlin das Gesetz der Ampel-Koalition gegen sogenannte Gehsteigbelästigungen. Behinderungen und das Bedrängen Schwangerer werden verboten und sollen künftig mit bis zu 5.000 Euro Bußgeld geahndet werden können. Der Bundestag hatte das Gesetz Anfang Juli beschlossen.
Um die Abtreibungsgegner fernzuhalten, wird im Schwangerschaftskonfliktgesetz eine Abstandsregel von 100 Metern zu Praxen und Eingängen von Kliniken und Beratungsstellen eingeführt. In diesem Bereich werden bestimmte Protestformen verboten. Dazu zählt, Schwangere und Mitarbeitende von Beratungsstellen, Kliniken oder Arztpraxen am Betreten oder Verlassen der Gebäude zu hindern, Frauen gegen ihren Willen anzusprechen, sie einzuschüchtern und von einer Abtreibung abhalten zu wollen.
Bundesfamilienministerin Lisa Paus (Grüne) hatte das Gesetz gegen die Gehsteig-Proteste in Abstimmung mit dem FDP-geführten Justiz- und dem SPD-geführten Innenministerium erarbeiten lassen. Schwangerschaftsabbrüche sind nach Paragraf 218 des Strafgesetzbuches verboten, bleiben nach vorheriger Beratung bis zur zwölften Schwangerschaftswoche aber straffrei.
Lebensschützer-Initiativen haben in dieser Woche wieder weltweit zu mehrwöchigen Mahnwachen gegen Abtreibungen aufgerufen. In einem Offenen Brief und mit Blick auf das anstehende Verbot forderten Politikerinnen der SPD-Bundestagsfraktion die Initiativen auf, auf die sogenannten Mahnwachen zu verzichten.