Düsseldorf (epd). Der brandenburgische Innenminister Michael Stübgen (CDU) fordert die Abschaffung des individuellen Rechts auf Asyl. „Das Asylrecht muss grundlegend reformiert werden“, sagte der Vorsitzende der Innenministerkonferenz dem „Handelsblatt“ (Donnerstag). „Das individuelle Recht auf Asyl ist im Grundgesetz nicht mehr nötig, weil wir nach den Regeln der Genfer Flüchtlingskonvention ohnehin Menschen, die verfolgt werden, Schutz gewähren.“
Deshalb plädiere er dafür, im Grundgesetz die Genfer Flüchtlingskonvention „als Institutsgarantie“ zu verankern. Es könnten dann Flüchtlingskontingente eingeführt werden. „Wir entscheiden dann, wer in unser Land kommt. Und wir können festlegen, in welchem Ausmaß wir Migranten aufnehmen und integrieren können.“
Da die Mehrheiten für die dafür notwendige Grundgesetzänderung derzeit nicht vorhanden sind, plädierte Stübgen dafür, sich „jetzt auf das Machbare“ zu konzentrieren. Er bekräftigte die Forderung seiner Partei nach pauschalen Zurückweisungen an den Grenzen. „Ich halte die Flüchtlingssituation in Deutschland für so angespannt, dass wir eine nationale Notlage ausrufen sollten“, sagte er. „Dann können wir umfassend das Instrument der Zurückweisungen anwenden.“
Die Bundesregierung hält pauschale Zurückweisungen nicht für vereinbar mit europäischem Recht. Stattdessen plant sie, Asylsuchende, für die nach der Dublin-Regelung ein anderer EU-Staat zuständig wäre, in einer Art Grenzverfahren festzuhalten und möglichst schnell dorthin zurückzuschicken.