Bonn (epd). Das Komitee UN Women Deutschland hat die Bundesregierung aufgefordert, das Gewalthilfegesetz so schnell wie möglich auf den Weg zu bringen. Das im Koalitionsvertrag vereinbarte Vorhaben müsse jetzt ins parlamentarische Verfahren und bedarfsgerecht finanziert werden, forderte die Vorstandsvorsitzende Elke Ferner am Mittwoch in Bonn. Der Schutz vor Gewalt sei keine freiwillige Leistung, sondern eine menschenrechtliche Verpflichtung. Das Gesetz ist aktuell im Bundesfamilienministerium in Arbeit.
Die Zahlen von erfasster Partnerschaftsgewalt nähmen seit Jahren zu, betonte das Komitee. Mehr als alle vier Minuten füge ein Mann in Deutschland nach Zahlen des Bundeskriminalamts (BKA) seiner Partnerin oder Ex-Partnerin Gewalt zu. Fast jeden zweiten Tag gebe es einen Femizid: 2023 wurden laut BKA-Bericht 155 Frauen durch ihren Partner oder Ex-Partner getötet.
UN Women Deutschland forderte eine gesamtpolitische Strategie zur Bekämpfung geschlechtsspezifischer Gewalt von Bund und Ländern. Wichtig seien zudem der Ausbau und die finanzielle Absicherung des Hilfesystems, ein individueller Rechtsanspruch auf Schutz, Beratung und Unterstützung sowie ein einfacher und kostenloser Zugang. Wichtig seien zudem umfassende Maßnahmen der Täterarbeit, um weitere Gewalt zu verhindern.
Bundesfrauenministerin Lisa Paus (Grüne) arbeitet derzeit an einem Gewalthilfegesetz mit bundesweit einheitlichen Regeln zur Finanzierung von Frauenhäusern. Der Bund will sich daran beteiligen. Derzeit ist die Finanzierung in den Bundesländern unterschiedlich. Ziel der Bundesregierung ist es, den tatsächlichen Bedarf an Beratung, Hilfen und Schutzplätzen sicherzustellen. Dazu ist sie laut Istanbul Konvention des Europarats auch verpflichtet.