Berlin (epd). Der Sozialverband VdK begrüßt das Vorhaben der Bundesregierung, die Beitragsbemessungsgrenzen in der Kranken- und Rentenversicherung anzuheben, im Grundsatz. VdK-Präsidentin Verena Bentele nannte die Pläne der Ampel-Koalition am Montag in Berlin „eine faire Anpassung“, allerdings gingen sie „noch nicht weit genug“.
Am Wochenende war bekannt geworden, dass die Bundesregierung die Beitragsbemessungsgrenzen für die gesetzliche Kranken- und Rentenversicherung zum 1. Januar deutlich anheben will. So sollen laut einem Verordnungsentwurf des Bundesarbeitsministeriums im kommenden Jahr Krankenkassenbeiträge bis zu einer Gehaltsgrenze von 5.512,50 Euro bezahlt werden. Aktuell liegt die Deckelung bei einem Monatsgehalt von 5.175 Euro. In der Rentenversicherung soll die Bemessungsgrenze laut Ministerium bundesweit von bislang 7.550 Euro in Westdeutschland und 7.450 Euro in Ostdeutschland auf 8.050 Euro angehoben werden.
Bentele sprach sich für eine einheitliche Beitragsbemessungsgrenze für alle Sozialversicherungen von 8.050 Euro aus. „Noch gerechter wäre es, würden alle Einkommensarten zur Finanzierung herangezogen“, hob sie hervor. Die VdK-Präsidentin kritisierte es als „unverständlich, dass Einkommen aus Vermietungen und Vermögen bisher nicht berücksichtigt werden“. Dies benachteilige den arbeitenden Teil der Bevölkerung „und bevorteilt Reiche und Superreiche. Diese Gruppe leistet noch nicht ihren gerechten Anteil an der Finanzierung der Kranken- und Pflegeversicherung“, bemängelte Bentele.